Metadata : Untersuchungen und Aktenstrücke zur Geschichte der Reichsgründung.

Bülow  an  Camphausen  1848  Dezember  23.  300

Die  Kgl.  Regierung  glaubt  die  Mittel  zu  dieser  Organisation  in  folgenden  Vorschlägen
  zu  sehen:

1.  Neben  die,  die  Gesamheit  der  deutschen  Nation  vertretende  Nationalversammlung
  müßte  schon  jetzt,  oder  wenigstens  ehe  von  der  ersten  Lesung  und  Beschlußfassung
  zur  zweiten  definitiven  übergegangen  wird,  ein  vorläufiges  Staatenhaus
gestellt  werden,  welches  durch  seine  Zusammensetzung  wesentlich  die  Interessen  und
Bedürfnisse  der  einzelnen  Staaten  repräsentierte.  Dieses  Staatenhaus  wäre  von
den  einzelnen  Regierungen  im  Verhältnis  der  Bevölkerung  ihrer  Staaten  zu
beschicken;  und  es  scheink,  als  würde  dazu  die  Hälfte  der  von  dem  Verfassungsausschuß
  für  das  definikive  Staatenhaus  in  Vorschlag  gebrachten  Mitgliederzahl
hinreichend  erachtet  werden  können.  Dieses  Staatenhaus  würde  zunächst  als  eine
zweite  Instanz  der  Beratung  sich  darstellen,  und  es  wäre  bei  seiner  Komposition
wesentlich  darauf  zu  sehen,  daß  die  bedeutendsten,  mit  den  Interessen  und  Bedürfnissen
  ihr  eigenen  Staaken  am  meisten  vertrauten  Staatsmänner  von  gereifter
Erfahrung  in  demselben  Sitz  und  Stimme  fänden.  Es  würde  die  von  der  Nationalversammlung
  entworfene  Verfassung  einer  erneuten  Prüfung  und  Berakung  unterziehen,
  und  es  kann  wohl  keinem  Zweifel  unterworfen  sein,  daß  ein  solches  Haus
ebensosehr  dem  Bedürfnis  der  allgemeinen  deutschen  Einigung,  als  den  berechtigten
Anforderungen  der  Einzelstaaten  auf  Wahrung  eines  notwendigen  Maßes  ihrer
Selbständigkeit  Rechnung  ktragen  werde.

2.  Der  gentralgewalt  würde  ein  oberster  Reichsrat  oder  Fürstenkollegium  zur
Seite  gestellt,  welchem  in  Verbindung  mit  ersterer  eine  Einwirkung  auf  die  Leitung
der  Verhandlungen,  auch  in  bezug  auf  das  Verfassungswerk  zustehen  würde.  Es
würde  hierdurch  eine  jetzt  sehr  fühlbare  Lücke  in  bezug  auf  eine  Verständigung  über  die
oberste  Leitung  der  Bundesangelegenheiten  ausgefüllt  und  den  Regierungen  die
Möglichkeit  gegeben  werden,  sich  sowohl  untereinander  zu  verständigen,  als  auch
dieses  Einverständnis  bei  der  Nationalversammlung  geltend  zu  machen.  Das
Ansehen  der  Jentralgewalt  würde  dadurch  nur  gekräftigt  werden  können.

Nach  der  Ansicht  der  Kgl.  Regierung  würde  dieses  Fürstenkollegium  zunächst  nur  aus
den  Delegierten  der  größten  deutschen  Fürsten,  d.  h.  der  königlichen  Höfe  zu  bilden  sein.

Dies  ist  der  Weg,  auf  welchem  es  die  Kgl.  Regierung  für  möglich  hält,  zu  einer
gedeihlichen  Vereinbarung  über  die  dentsche  Verfassung  zu  gelangen.  Der  Weg,
auf  welchem  biöher  durch  ein  einseitiges  Handeln  der  Nationalversammlung  die
Neugestaltung  Deutschlands  angestrebt  worden  ist,  kann  ihrer  Uberzeugung  nach
nicht  zum  Ziele  und  zuletzk,  bei  harknäckigem  Festhalten,  nur  auf  den  Weg  der
Revolution  führen,  auf  welchem  alles  andere  eher,  als  eine  Einigung  Deutschlands
erreicht  werden  mag.  Andererseits  würde  ein  einseitiges  Handeln  der  Regierungen,
zu  welchem  dieselben  nach  Erschöpfung  aller  anderen  Mittel  hingedrängt  werden
möchten,  nicht  minder  mit  der  Gefahr  großer  Erschütterungen  verbunden  sein,
und  demnach  schwerlich  zu  dem  Resultate  wahrer  Einigung  und  Befriedigung
führen,  welches  die  Kgl.  Regierung,  in  Ubereinstimmung  mit  den  Wünschen  und
Bedürfnissen  der  Nation  erreichen  zu  können  aufrichtig  wünscht.

36.  Graf  Bülow  an  Camphausen.
Eigenhd.  Original.  Auszug  Caspary  271  (mit  falschem  Datum,  Dez.  27).

Berlin  1848.  Dezember  23.

E.  E.  freundliches  Schreiben  vom  16.  habe  ich  erhalten,  und  nur  der  überhäuften
  Geschäfte  halber  nicht  früher  darauf  antworten  können.  Ich  danke  Ihnen
bestens  für  die  so  freundlich  zugesagte  Unterskützung  und  insbesondere  für  die  Berichte
  über  die  deutsche  Angelegenheit,  die  inzwischen  eingegangen  sind.  Den  ersten
umfassenden:  habe  ich  sogleich  dem  Könige  vorgelegt,  und  es  auch  dahin  gebracht,
1  S.  Caspary  271  (dort  fälschlich  vom  25.  Dez.  datiert).  —  :  Nr.  31.  *