Bülow an Camphausen 1848 Dezember 23. 300
Die Kgl. Regierung glaubt die Mittel zu dieser Organisation in folgenden Vorschlägen
zu sehen:
1. Neben die, die Gesamheit der deutschen Nation vertretende Nationalversammlung
müßte schon jetzt, oder wenigstens ehe von der ersten Lesung und Beschlußfassung
zur zweiten definitiven übergegangen wird, ein vorläufiges Staatenhaus
gestellt werden, welches durch seine Zusammensetzung wesentlich die Interessen und
Bedürfnisse der einzelnen Staaten repräsentierte. Dieses Staatenhaus wäre von
den einzelnen Regierungen im Verhältnis der Bevölkerung ihrer Staaten zu
beschicken; und es scheink, als würde dazu die Hälfte der von dem Verfassungsausschuß
für das definikive Staatenhaus in Vorschlag gebrachten Mitgliederzahl
hinreichend erachtet werden können. Dieses Staatenhaus würde zunächst als eine
zweite Instanz der Beratung sich darstellen, und es wäre bei seiner Komposition
wesentlich darauf zu sehen, daß die bedeutendsten, mit den Interessen und Bedürfnissen
ihr eigenen Staaken am meisten vertrauten Staatsmänner von gereifter
Erfahrung in demselben Sitz und Stimme fänden. Es würde die von der Nationalversammlung
entworfene Verfassung einer erneuten Prüfung und Berakung unterziehen,
und es kann wohl keinem Zweifel unterworfen sein, daß ein solches Haus
ebensosehr dem Bedürfnis der allgemeinen deutschen Einigung, als den berechtigten
Anforderungen der Einzelstaaten auf Wahrung eines notwendigen Maßes ihrer
Selbständigkeit Rechnung ktragen werde.
2. Der gentralgewalt würde ein oberster Reichsrat oder Fürstenkollegium zur
Seite gestellt, welchem in Verbindung mit ersterer eine Einwirkung auf die Leitung
der Verhandlungen, auch in bezug auf das Verfassungswerk zustehen würde. Es
würde hierdurch eine jetzt sehr fühlbare Lücke in bezug auf eine Verständigung über die
oberste Leitung der Bundesangelegenheiten ausgefüllt und den Regierungen die
Möglichkeit gegeben werden, sich sowohl untereinander zu verständigen, als auch
dieses Einverständnis bei der Nationalversammlung geltend zu machen. Das
Ansehen der Jentralgewalt würde dadurch nur gekräftigt werden können.
Nach der Ansicht der Kgl. Regierung würde dieses Fürstenkollegium zunächst nur aus
den Delegierten der größten deutschen Fürsten, d. h. der königlichen Höfe zu bilden sein.
Dies ist der Weg, auf welchem es die Kgl. Regierung für möglich hält, zu einer
gedeihlichen Vereinbarung über die dentsche Verfassung zu gelangen. Der Weg,
auf welchem biöher durch ein einseitiges Handeln der Nationalversammlung die
Neugestaltung Deutschlands angestrebt worden ist, kann ihrer Uberzeugung nach
nicht zum Ziele und zuletzk, bei harknäckigem Festhalten, nur auf den Weg der
Revolution führen, auf welchem alles andere eher, als eine Einigung Deutschlands
erreicht werden mag. Andererseits würde ein einseitiges Handeln der Regierungen,
zu welchem dieselben nach Erschöpfung aller anderen Mittel hingedrängt werden
möchten, nicht minder mit der Gefahr großer Erschütterungen verbunden sein,
und demnach schwerlich zu dem Resultate wahrer Einigung und Befriedigung
führen, welches die Kgl. Regierung, in Ubereinstimmung mit den Wünschen und
Bedürfnissen der Nation erreichen zu können aufrichtig wünscht.
36. Graf Bülow an Camphausen.
Eigenhd. Original. Auszug Caspary 271 (mit falschem Datum, Dez. 27).
Berlin 1848. Dezember 23.
E. E. freundliches Schreiben vom 16. habe ich erhalten, und nur der überhäuften
Geschäfte halber nicht früher darauf antworten können. Ich danke Ihnen
bestens für die so freundlich zugesagte Unterskützung und insbesondere für die Berichte
über die deutsche Angelegenheit, die inzwischen eingegangen sind. Den ersten
umfassenden: habe ich sogleich dem Könige vorgelegt, und es auch dahin gebracht,
1 S. Caspary 271 (dort fälschlich vom 25. Dez. datiert). — : Nr. 31. *