Postlagernd — Prälat.
greß in Bern 1874 zur Gründung eines
Weltpostvereins zusammen, der, unter
dem Namen Allgemeiner Postverein
durch Vertrag vom 9. Okt. 1874 konstituiert,
ganz Europa, das russische und
türkische Asien, Agypten, die Nordküste
von Afrika und die Vereinigten Staaten
von, “3 als gn einzi #
eiltes Postgebiet umfaßt, zu welchem n
Ostindien, alle zuansabtn französischen,
niederländischen, portugiesischen, spanisen
Kolonien und andre Staaten, wie
rasilien, Japan, Marokko, Chile, die
Argentinische Republik, Mexiko, Peru,
Venezuela, Persien, hinzugekommen sind.
Postzwang besteht in Deutschland nur
für die gegen Bezahlung erfolgende Beförderung
von versiegelten, zugenähten
oder sonst verschlossenen Briefen und aller
Zeitungen politischen Inhalts, die öfter
als einmal wöchentlich erscheinen, von
Orten mit einer Postanstalt nach andern
Orten mit einer solchen. Vgl. Stephan,
Geschichte der preußischen Posten (1559
Hortmanne Entwickelungsgeschichte der
osten (1868); „Archiv für P. und
1 * itg esistammöch (ezfl
; Fischer, P. und Telegraphie im
Weltverkehr (1879).
Postlagernd (franz. poste restante,
spr. post restangt, ital. ferma in posta),
Bezeichnung für Postsendungen, welche im
Postbüreau bis zur Abholung durch den
Adressaten niedergelest werden sollen.
Postliminium (lat.), der Wiedereintritt
eines aus dem Exil oder der Gefangenschaft
Zurückkehrenden in sein Besitztum
und Recht; auch die Wiederherstellung
der frühern Rechtsverhältnisse in einem
Land nach dessen Befreiung von feindlicher
Gewalt.
Fourparler (srenz spr. purparleh),
Unterredung, Unterhaltung, namentlich
Bezeichnung für Zwiegespräche politischen
Inhalts, welche eigentlichen Unterhandhandlungen
vorausgehen und dieselben
einleiten und vorbereiten sollen.
Präfekt (lat.), Vorgesetzter, Befehlshaberzin
Frankreich (préket) und in Italien
(prefetto) der Verwaltungschefdes Departements,
resp. der Provinz. Dem Präfekten
steht in Frankreich ein Präfektur-421
rat (Conseil de préfecture) zur Seite.
Das Departement zerfällt in 3—7 Arrondissements,
an deren Spitze je ein Unterdräfert
(souspréfet) steht. In Elsaßobbringen
ist an die Stelle des Amtstitels
P. die Bezeichnung
»Bezirkspräsident« —
treten, während der Titel »Unterpräfekte
dem Amtstitel -Bezirksdirektore gewichen
ist. Präfektur, das Amt, Amislokal,
der Amtsbezirk des Präfekten.
Pragmätik (griech.), Ordnung des Geschäftsbetriebs,
insbesondere Dienstpragmatik,
Verordnung, welche die
Regeln für Betreibung der Staatsgeschäfte
eun ger Pragmatisch, geschäftsgewandt,
erfahren. «
Pragmätische Sanktion, Staatsvertrag
oder vom Landesherrn erlassenes
Grundgesetz über eine wichtige Angelegenheit,
das für immer in Kraft bleiben fou-Die
P. S. Kaiser Karls VI. 1723 sollte
die Unteilbarkeit der österreichischen Lande
durch Erbfolge der weiblichen Nachkommen
des regierenden Kaisers in Ermangelung
männlicher sichern.
Prüjudiz (lat.), vorgefaßte Meinung,
Vorurteil; in der Rechtssprache ein früheres
Urteil, das für ein späteres maßgebend
ist; aush der Rechtsnachteil, welcher aus
der Nichtbefolgung einer gerchtüchen Verfügung
oder Ver äumnis einer Frist erwächst.
Einem präjudizieren, ein
beeinträchtigendes P. gegen ihn abgeben.
Praktik (griech.), ß v. w. Thätigkeit;
Praktiker, ein sein Fach ausübender
Mann von Erfahrung; praktisch, den
Zwecken des thitigen debens gewidmet,
dazu brauchbar, geschickt, im Gegensatz
zum bloß Theoretischen; praktizieren,
etwas ausübend betreiben, z. B. als Arzt,
Rechtsanwalt; Praktikant, ein zur Erlernung
des Dienstes bei einer Behörde
arbeitender junger Mann; Praxis, die
Ausübung einer Kunst, Lehre 2c. (im Gegen
at zur Theorie), das erfahrungsmäßig
bliche; auch Geschäftskreis und Thätigkeit
eines Rechtsanwalts, Arztes.
Prälat (lat.)), in der kathol. Kirche ein
hoher geistlicher Würdenträger mit eiguer
Jueisdiltion also der Papst, die Patriarn,
Erzbischöfe, Bischöfe, Kardinäle, Legaten,
Abte und Prioren, welchein Deutsch-