1844. 4
I. Classe. I. Classe.
Anmerk. Die nöthigen Gehülfen des Operateurs bezahlt ver
Hülfe Suchende besonders-33)
Für das * einer Schoafherde von der Räude,
für das Stück —2——
3) Für die Pocininpium, fir das Stüc — 6
VIII. Taxe
für Kranken= und Kindbett-Wärterinnen.
1) Einem Krankenwärter oder einer Warterin in gefährlichen,
hitzigen, ansteckenden Krankheiten, oder bei
Rasenden, nebst der Kost, täglich —o0o0 —
2) Bei minder gefährlichen, nicht ansteckenden Kronkheiten,
nebst der Kost, täglich ———
à Wenn die Krankheit länger währt, wöchentlich ..1—-—
H Wo die Kost nicht gegeben wird, wird dafuͤr taglich
mehr bezalt — 16H
5) Einer Kindbett- Werterin , nebst der W die ehen
14 Tage, wöchentlich 1—/180
6) Die übrige Zeit — 01
NB. In einem Thelle der Abdrücke ist Kolgendes zu berichtigen:
S. 40 nach 98 b einzuschalten: bel mehrmaliger Wiederbolnas nur die Hälfte.
— 44 Nr. 10. lies 1 fü. 45 Kr. U 4 — Hatt 1 — 1—