Tarif zum Reichsstempelgesetz. 57
3 4.
. Steuersatz Berechnung
—Gegenstand der Besteuerung, der
S 55 33 M. Pf. Stempelabgabe
Frachturkunden
6. Frachturkunden, wenn sie im Inland
ausgestellt oder behufs Empfangnahme
oder Ablieferung der darin
bezeichneten Sendung im Inlande
vorgelegt oder ausgewändigt werden
und zwar:
a) Konnossemente und Frachtbriefe
im Schiffsverkehre zwischen inländischen
und ausländischen Seehäfen
oder zwischen Häfen an inländischen
Wasserstraßen und ausländischen
Seehäfen, soweit sie
nicht unter b falleen5
b) Konnossemente und Frachtbriefe
im Schiffsverkehre zwischen inländischen
Häfen und ausländischen
Häfen der Nord= und Ostsee,
des Kanals oder der norwegischen
Kütte — —110
Wenn eine Urkunde über die
Ladung eines ganzen Schiffsefäßes
lautet, wird bei einem
rachtbetrage von nicht mehr als
25 Mark das Doppelte, bei höhe- von der einzelnen Urkunde;
ren Beträgen das Fünffache und, falls diese jedoch über die Lasofern
es sich um Schiffe mit einem) dung mehrerer Schiffsgefäße
Reinraumgehalte von über 200 oder Eisenbahnwagen lautet,
Kubilmeter handelt, bei einem von jeder Schiffs-oder Eisen-Frachtbetrage
von nicht mehr als bahnwagenladung.
25 Mark das Fünffache, bei höhe- Je zwei Schmalspurwagen,
ren Beträgen das Zehnfache der die auf ein Frachtpapler abzu
a und b bezeschneten Sätze gefertigt sind, sind als eine
erhoben. Eisenbahnwagenladung zu
c) Konnossemente, Frachtbriefe, Lade- rechnen; ebenso sind, wenn
scheine, Einlieferungsscheine im dieEisenbahnverwaltung statt
Schiffsverkehre, soweit sie nicht eines Wagens mehrere zur
unter a und b fallen, wenn die Verfügung stellt, diese mehre-Urkunde
über die Ladung eines ren Wagen einer Eisenbahnganzen
Schiffsgefäßes lautet, wagenladung gleich zu achten.
bei einem Frachtbetrage von Die Abgabe ist für jede
nicht mehr als 25 Marr— —120 6
bei höheren Beträgen — —0 Sneung nur einmal zu ent
und sofern es sich um Schiffe mit
einem Raumgehalte von über
150 Tonnen handelt
bei einem Frachtbetrage von
nicht mehr als 25 Mar
bei höheren Betrgen—
Dem Frachtbetrag im Sinne
dieser Vorschrift ist der Schlepplohn
hinzuzurechnen, sofern er
neben der Fracht zu zahlen ist.
d) Frachtbriefe im inländischen Eisenbahnverkehre,
wenn die Urkunde
über die Ladung eines ganzen
Eisenbahnwagens lautet - -
bet einem Frachtbetrage von «
nichtmehralstzäMarL
bei höheren Beträgen
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