Metadata : Blätter für Rechtsanwendung. LXXI. Band. (71)

(Nr.  9648.)  Bekanntmachung  der  Ministerial--Erklärung  vom  3.  Februar  1894  zu  dem
Staatsvertrage  zwischen  der  Königlich  Preußischen  und  der  Königlich
Sächsischen  Regierung  über  die  Aufhebung  des  Kirchen-  und  Schulverbandes
der  Preußischen  Gemeinde  sammt  Gutsbezirk  Bunitz  mit  der  Königlich
Sächsischen  Kirchen-  und  Schulgemeinde  Thallwitz.  Vom  28.  Februar  1894.

Ministerial-Erklärung.

D.  von  dem  Landrathe  Wilhelm  von  Rauchhaupt  in  Delitzsch  als  Königlich
Preußischem  und  dem  Geheimen  Regierungsrathe  Dr.  Carl  Heinrich  Moritz
Wäntig  in  Dresden  als  Königlich  Sächsischem  Kommissar  abgeschlossene  Staatsvertrag,
  unterzeichnet  Delitzsch  und  Dresden,  den  30.  März  1893,  über  die  Aufhebung
  des  Kirchen=  und  Schulverbandes  der  Königlich  Preußischen  Gemeinde
sammt  Gutsbezirk  Bunitz,  Kreis  Delitzsch,  mit  der  Königlich  Sächsischen  Kirchenund
  Schulgemeinde  Thallwitz,  Amtshauptmannschaft  Grimma,  wird  hiermit  nach
ertheilter  landesherrlicher  Genehmigung  ratifizirt,  und  es  wird  dessen  Erfüllung
in  allen  Punkten  zugesichert.

Zu  Urkund  dessen  ist  gegenwärtige  Ratifikations-Urkunde  unter  Beidrückung
des  Königlichen  Insiegels  ausgefertigt  worden.

Berlin,  den  3.  Februar  1894.

Der  Königlich  Preußische  Minister  der  auswärtigen  Angelegenheiten.
In  Vertretung:
(L.  S.)  Freiherr  v.  Marschall.

Vorstehende  Erklärung  wird,  nachdem  sie  gegen  eine  entsprechende  Erklärung  des
Königlich  Sächsischen  Ministeriums  der  auswärtigen  Angelegenheiten  vom  16.  d.  M.
ausgewechselt  worden  ist,  hiermit  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Berlin,  den  28.  Februar  1894.

Der  Minister  der  auswärtigen  Angelegenheiten.
Im  Auftrage:
Hellwig.

(Nr.  9648—9649.)