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Wenn auch Referent im Allgemeinen sich der Anschauung
nicht verschließt, daß für diese Staatsanstalt eine neue
Organisation angezeigt erscheine, so befindet er sich mit Rücksicht
auf die von Seite der k. Staatsregierung in dieser Beziehung
abgegebene Erklärung bei dem nahen Landtagsschlusse
nicht in der Lage, diesen Wunsch einer näheren Würdigung
zu unterziehen, sondern glaubt in der Erwägung, daß die
nächste Session hiezu Gelegenheit bieten werde, die Ablehnung
desselben empfehlen zu sollen.
(gez.) von Niethammer,
Referent.