Volltext : Verhandlungen der Kammer der Reichsräthe des Königreichs Bayern in den Jahren 1870 und 1871.

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Wenn  auch  Referent  im  Allgemeinen  sich  der  Anschauung
  nicht  verschließt,  daß  für  diese  Staatsanstalt  eine  neue
Organisation  angezeigt  erscheine,  so  befindet  er  sich  mit  Rücksicht
  auf  die  von  Seite  der  k.  Staatsregierung  in  dieser  Beziehung
  abgegebene  Erklärung  bei  dem  nahen  Landtagsschlusse
nicht  in  der  Lage,  diesen  Wunsch  einer  näheren  Würdigung
zu  unterziehen,  sondern  glaubt  in  der  Erwägung,  daß  die
nächste  Session  hiezu  Gelegenheit  bieten  werde,  die  Ablehnung
desselben  empfehlen  zu  sollen.

(gez.)  von  Niethammer,
Referent.