Full text : Spittler’s sämmtliche Werke. Vierzehnter Band. (14)

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Visscher  an  die  Stelle  kam,  wo  vom  Raths-Penssonarius  gesprochen
  wird,  so  fiel  nun  dieser  in  die  Rede:  „Er  erinnere
sich  nicht,  etwas  der  Art  gesagt  zu  haben;  er  habe  sich  bloß
Ursachen  balber  seit  einer  geraumen  Zeit  cuthalten,  mit  dem
Herzog  zu  sprechen.“  Wir  hören  mit  Verwunderung,  antwortete
  hierauf  Visscher,  daß  Sie  sich  dessen  nicht  erinnern.
Man  könnte  doch  den  Platz  sagen,  wo  das  gesprochen  worden,
  und  die  Leute  angeben,  die  gegenwärtig  waren.  Namentlich
  der  Reden  des  Rarhs-Penssonarius  zu  gedenken,  hatte
man  gar  kein  Bedenken  getragen,  weil  man  wußte,  daß  er
diese  Erklärungen  nicht  bloß  Einzelnen  anvertraut,  sondern
selbst  in  der  Versammlung  der  Staaten  von  Holland  sie  gethan
  habe.  Der  Statthalter  selbst  kannte  das  Mißoerständniß
  zwischen  dem  Herzog  und  dem  Raths-Pensionarius  sehr
wohl;  auch  blieb  ja,  wie  man  voraussetzte,  Alles  geheim,  was
in  dieser  Konferenz  vorgetragen  wurde.

Nach  vollendecer  Lesung  übergab  Visscher  das  Memeire
dem  Statthalter,  der  sogleich  mit  vieler  Heftigkeit  sich  erklärte:
  der  gethane  Schritt  sey  unerhört  und  für  ihn  höchst
schimpflich;  keinem  seiner  Vorfahren  hätte  man  etwas  dieser
Art  sagen  dürfen.  Es  sey  auf  mehr  augesehen,  als  bloß  den
Herzog  hinweg  zujagen;  mit  diesem  fange  man  an,  mit  ihm
und  seinem  Hause  wolle  man  endigen.  Der  Amsterdamer
Absicht  sey,  ihm  alles  Ansehen  zu  nehmen  und  einen  Unmündigen
  aus  ihm  zu  machen.  Amsterdam  sey  die  Ursache
von  allem  Unglück,  das  über  das  Land  gekommen,  und  nun
wolle  man  es  auf  ihn  schieben.  Nie  werde  er  zugeben,  daß
dem  Herzog  das  Geringste  zu  Leid  geschehe,  und  man  verlange
  eine  Niederträchtigkeit  von  ihm,  wenn  man  sordere,
daß  er  den  Herzeg,  seinen  zweiten  Vater,  den  Mann,  den
ihm  die  Landesregenten  selbst  während  seiner  Minderjährigkeit
vorgesecht,  hinwegjagen  selle.  Er  könnte  es  nicht  einmal  thun,