Metadata : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1878. (69)

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Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

—  Nr.  19.  —

 

Jnhalt:  Gesetz,  betreffend  die  evangelische  Kirchenverfassung  in  der  Provinz  Schleswig.  Holstein  und  in  dem
Amtsbezirke  des  Konsistoriums  zu  Wiesbaden,  S.  1145.  —  Geseßtz,  betreffend  die  Feststellung  eines
Nachtrags  zum  Staatshaushalts--  Etat  für  das  Jahr  vom  1.  April  1878/79,  S.  a18.

 

(Nr.  8563.)  Gesetz,  betreffend  die  evangelische  Kirchenverfassung  in  der  Provinz  Schleswig-Holstein
  und  in  dem  Amtsbezirke  des  Konsistoriums  zu  Wiesbaden.  Vom
6.  April  1878.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  #c.
verordnen,  mit  Zustimmung  der  beiden  Häuser  des  Landtages  der  Monarchie,
für  die  Provinz  Schleswig-Holstein  mit  Einschluß  des  Kreises  Herzogthum
Lauenburg  und  far  den  Amtsbezirk  des  Konsistoriums  zu  Wiesbaden,  was  folgt:

Erster  Abschnitt.
Bestimmungen  für  die  Provinz  Schleswig  -Holstein.
Artikel  1.

.  Die  in  der  anliegenden  Kirchengemeinde  und  Synodalordnung  für  die
—  evangelisch  lutherische  Kirche  der  Provinz  Schleswig-Holstein  vom  4.  Novemg„ber
  1876  und  in  der  anliegenden  Verordnung,  betreffend  die  Einführung  dieser
Kirchengemeinde-  und  Synodalordnung  in  den  evangelisch-lutherischen  Gemeinden

des  Kreises  Herzogthum  Lauenburg,  vom  7.  November  1877  bestimmten  und
nach  diesen  Vorschriften  zusammengesetzten  Kirchengemeinde-  und  Synodalorgane,
einschließlich  der  nach  F.  108  der  genannten  Kirchengemeinde-  und  Synodalordnung
  umzubildenden  bereits  bestehenden  Gemeindeorgane,  üben  die  nachstehenden
  Rechte  nach  Maßgabe  dieses  Gesetzes.

Artikel  2.
Der  Kirchenvorstand  übt  die  ihm  zugewiesenen  Rechte  in  Betreff
1)  der  Vertretung  der  Gemeinde  in  vermögensrechtlicher  Fenu
schli

bei  Verwaltung  des  Kirchenvermögens  mit  Eins  luß  der  chen
Ges.  Samml.  1878.  (Dr.  3563.)  2

Ausgegeben  zu  Berlin  den  7.  Mai  1878.