— u—W —
dennoch wider Vermuthen solches erfahren muͤssen: so koͤnnet Ihr als verständige
Leute leicht selbst urtheilen, wie Uns dergleichen Bezeigung von Unsern gehuldigten
Unterthanen anstehen müsse; und können wir Cuch wohl versichern, daß
Jeit währender Unserer nunmehro durch Gottes Gnade zweiundzwanzig Jahr
geführten kurfürstlichen Regierung Uns kein Ding mehr affiziret oder zu Herzen
gegangen, als eben dieses Unserer preußischen Unterthanen gegenwärtiges Comportement.
Wenn wir nicht in Unserm kurfürstlichen und christlichen Gemüth
versichert wären, daß wir es mit gedachten Unsern Unterthanen getreulich und
landesväterlich meinten, und ihre Wohlfahrt und Wachsthum nach allen Unsern
Kräften und Vermögen befördert, ihre wohlhergebrachten Freiheiten und Privilegia
aber bestätigt und gehalten wissen wollten, so wollen Wir Uns über die
große Uebereilung nicht bewegen. Demnach wir aber verspüren, daß ungeachtet
alles Unseres gnädigsten Erbietens und wirklicher landesväterlichen Bezeugung fie
dennoch dergleichen Dinge zu prätendiren und zu behaupten suchen, welche sie
zum Theil niemals gehabt, zum Theil, daß sie mit der landesfürstlichen Hoheit
incomyatibel sein, selbst wohl sehen: so wissen Wir fast nicht, was Wir gedenken
sollen, und wie sich über den Modum der Abschreib= und Ueberschickung der
Verfassung formalifiren können; daß fie nicht vielmehr sich selbst beschuldigen,
wie sogar ungütlich und übereilig von ihnen mit ihrer vermeinten Assecuration
verfahren. Wir haben die Verfassung allhier nicht machen, sondern aus denjenigen
Stücken, welche schon vor vielen Jahren gemachet gewesen, zusammentragen,
auch zu Gewinnung der Zeit, und damit nicht nur unsere Stände,
sondern auch jedweder Unpassionirte in der That sehen möge, daß Wir Unseren
Ständen ihre Privilegii nicht zu entziehen, sondern zu bestätigen geneigt, dergestalt
vollzogen überschicken und zustellen lassen, auch bei der Ueberschickung in Unsern
an Cuch, denen Oberräthen deshalb abgelassene Rescript ausdrücklich Uns dahin
Lnädigst erklärt, daß Wir die Stände, so fie noch einige andere und mehrere
Defideria haben möchten, gnädigst hören, und Uns darauf nicht minder landesväterlich
erklären wollten. Und gleich wie Wir sie vorhin und neoch in eben
dieser Verfassung noch zu Genüge versichert, daß Wir Uns bei allen wichtigem
Sachen ihres unterthänigen Einraths gebrauche, auch ohne vorher mit ihnen
gehabten Deliberation nichts neues zu schließen gedächten, ratione materise
aber in der Verfassung nichts enthalten (es wäre denn, daß einige dieses dahin
mißdeuten wollten, daß Wir Unsere Bedienten zu Unserem und des Landes
Besten ihres Amts und Verrichtung halber, gewisses Ziel und Maaß gesetzet),
war ja nicht nöthig, die Zeit über abgethane Sachen mit verzögerlichen
deliberationibus vergeblich zuzubringen, sondern zu Erlangung des Hauptzwecks
desto mehr zu eilen. Und hätten wir wohl große Ursache, ihnen, don Ständen.
nochmals zu zeigen, wie ihre Intention nicht nur wider ihr eigenes Beste laufe,
und daß sie die größte Ursache solche Unsere gnädigsie und freiwillige Disposition.
mit unterthänigsten Dank anzunehmen, und das Uebrige mit mehvern Nachdruck
memonstriren und fürzustellen. Dieweil aber das Erbe zum östern geschehen,