Full text : Geschichte der Hohenzollern.

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dennoch  wider  Vermuthen  solches  erfahren  muͤssen:  so  koͤnnet  Ihr  als  verständige
Leute  leicht  selbst  urtheilen,  wie  Uns  dergleichen  Bezeigung  von  Unsern  gehuldigten
  Unterthanen  anstehen  müsse;  und  können  wir  Cuch  wohl  versichern,  daß
Jeit  währender  Unserer  nunmehro  durch  Gottes  Gnade  zweiundzwanzig  Jahr
geführten  kurfürstlichen  Regierung  Uns  kein  Ding  mehr  affiziret  oder  zu  Herzen
gegangen,  als  eben  dieses  Unserer  preußischen  Unterthanen  gegenwärtiges  Comportement.
  Wenn  wir  nicht  in  Unserm  kurfürstlichen  und  christlichen  Gemüth
versichert  wären,  daß  wir  es  mit  gedachten  Unsern  Unterthanen  getreulich  und
landesväterlich  meinten,  und  ihre  Wohlfahrt  und  Wachsthum  nach  allen  Unsern
Kräften  und  Vermögen  befördert,  ihre  wohlhergebrachten  Freiheiten  und  Privilegia
  aber  bestätigt  und  gehalten  wissen  wollten,  so  wollen  Wir  Uns  über  die
große  Uebereilung  nicht  bewegen.  Demnach  wir  aber  verspüren,  daß  ungeachtet
alles  Unseres  gnädigsten  Erbietens  und  wirklicher  landesväterlichen  Bezeugung  fie
dennoch  dergleichen  Dinge  zu  prätendiren  und  zu  behaupten  suchen,  welche  sie
zum  Theil  niemals  gehabt,  zum  Theil,  daß  sie  mit  der  landesfürstlichen  Hoheit
incomyatibel  sein,  selbst  wohl  sehen:  so  wissen  Wir  fast  nicht,  was  Wir  gedenken
sollen,  und  wie  sich  über  den  Modum  der  Abschreib=  und  Ueberschickung  der
Verfassung  formalifiren  können;  daß  fie  nicht  vielmehr  sich  selbst  beschuldigen,
wie  sogar  ungütlich  und  übereilig  von  ihnen  mit  ihrer  vermeinten  Assecuration
verfahren.  Wir  haben  die  Verfassung  allhier  nicht  machen,  sondern  aus  denjenigen
  Stücken,  welche  schon  vor  vielen  Jahren  gemachet  gewesen,  zusammentragen,
  auch  zu  Gewinnung  der  Zeit,  und  damit  nicht  nur  unsere  Stände,
sondern  auch  jedweder  Unpassionirte  in  der  That  sehen  möge,  daß  Wir  Unseren
Ständen  ihre  Privilegii  nicht  zu  entziehen,  sondern  zu  bestätigen  geneigt,  dergestalt
vollzogen  überschicken  und  zustellen  lassen,  auch  bei  der  Ueberschickung  in  Unsern
an  Cuch,  denen  Oberräthen  deshalb  abgelassene  Rescript  ausdrücklich  Uns  dahin
Lnädigst  erklärt,  daß  Wir  die  Stände,  so  fie  noch  einige  andere  und  mehrere
Defideria  haben  möchten,  gnädigst  hören,  und  Uns  darauf  nicht  minder  landesväterlich
  erklären  wollten.  Und  gleich  wie  Wir  sie  vorhin  und  neoch  in  eben
dieser  Verfassung  noch  zu  Genüge  versichert,  daß  Wir  Uns  bei  allen  wichtigem
Sachen  ihres  unterthänigen  Einraths  gebrauche,  auch  ohne  vorher  mit  ihnen
gehabten  Deliberation  nichts  neues  zu  schließen  gedächten,  ratione  materise
aber  in  der  Verfassung  nichts  enthalten  (es  wäre  denn,  daß  einige  dieses  dahin
mißdeuten  wollten,  daß  Wir  Unsere  Bedienten  zu  Unserem  und  des  Landes
Besten  ihres  Amts  und  Verrichtung  halber,  gewisses  Ziel  und  Maaß  gesetzet),

war  ja  nicht  nöthig,  die  Zeit  über  abgethane  Sachen  mit  verzögerlichen
deliberationibus  vergeblich  zuzubringen,  sondern  zu  Erlangung  des  Hauptzwecks
desto  mehr  zu  eilen.  Und  hätten  wir  wohl  große  Ursache,  ihnen,  don  Ständen.
nochmals  zu  zeigen,  wie  ihre  Intention  nicht  nur  wider  ihr  eigenes  Beste  laufe,
und  daß  sie  die  größte  Ursache  solche  Unsere  gnädigsie  und  freiwillige  Disposition.
mit  unterthänigsten  Dank  anzunehmen,  und  das  Uebrige  mit  mehvern  Nachdruck
memonstriren  und  fürzustellen.  Dieweil  aber  das  Erbe  zum  östern  geschehen,