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zu Gefechts-, Marsch= und Sicherungswecken
gegliederten Truppe, Heeresabteiung
2c.
Großbritannien. Heerwesen. Die
insulare Lage Großbritanniens und die Einenart
seiner staatlichen Entwickelung sind
lrsache, daß die Organisation derenglischen
Streitkräfte von derjenigen aller übrigen
europäischen Heere abweicht. Jährlich wird
durch einen Parlamentsbeschluß, die -Mutiny
Act-(Aufruhrakte), die Eristenz der
Armee aufs neue genehmi t. A die insulare
Lage und die mächtige Flotte gestützt,
glaubte man einer entsprechenden
Stärke und Organisation der Armee nach
dem Beispiel der Kontinentalmächte entbehren
zu können. Die Erfolge Deutschlands
1870771 wie das Anwachsen der
Marinen andrer Staaten ließen jedoch
die Notwendigkeit einer Reorganisation
der Armee immer schärfer hervortreten.
Die von dem Minister Cardwell vorgeschlagene
Rcorganisation wurde, trotz des
Widerspruchsdes Parlaments, dennoch von
der Krone durch Ordre vom 1. April 1873
teilweise durchgeführt. — Die Armee zer-„fällt
in die reguläre Armee und die
Auxiliartruppen (Miliz, Deomanry, Freiwillige).
Die Einführung der allgemeinen
Wehrpflicht findet im Volk den entschiedensten
Widerspruch, die Armee ersäntt
sich daher durch Werbung und
bertritt aus der Miliz. Die Werbung geschieht
auf die Dienstzeit von zwölf Jahren,
gestattet aber für einzelne Formodtiorsen
eine solche von je 6 Jahren im stehenden
Heer und in der Reserve. Nachdem der
Rekrut für tauglich befunden worden, erhält
er vor einem Zeugen das Werbegeld.
Nach 12jähriger Dienstzeit erfolgt einfache
Entlassung, nach 21jähriger Pensionielrimg.
Diese den Soldaten wenig günstien
Einrichtungen sind wohl die Ursache
r eine massenhafte Desertion, die 1876:
4878 Mann betrug.
Organisation. England, Schottland,
Irland und die Inseln sind in 15 Militärdistrikte
(unter jeeinem Generalleutnant)
und diese in 66 Infanteriesubdistrikte
geteilt, etwa 200,000 männliche
Seelen umfassend, zu deren jedem? Linienund
2 Milizbataillone, die freiwilligen
Großbritannien (Organisation).
Korps der betreffenden Grafschaften, die
Infanterie der Armeeresewwe und das Brigadedepotgehören.
Sämtliche Truppenteile
bilden eine administrative Infanterie-Subdistriktsbrigade;
nur die Garde ist
keinem der Distrikte zugeteilt. Dem Brigadedepot
sind von jedem der beiden Linienbataillone
2 Kompanien überwiesen und
sämtliche übrigen zum Subdistrikt gehörenden
Formationen, mit Ausnabme der
Linienbataillone, ihm unterstellt. Brigadedepotkommandant
ist ein Oberstleutnant,
dem die Ausbildung der Infanterie, der
Auriliar= und Reservetruppen, die Rekrutierung
und Rekrutenausbildung für
Linie und Miliz wie die Verwaltung aller
Waffen und sonstigen Vorräte obliegen.—
Der Kavalleriedistrikt steht unter einem
Oberstleutnant, dem die Yeomanryregimenter,
die leichte Kavallerie und die berittenen
Schützenkorps der Freiwilligen
unterstellt sind.
An der Spitze des gesamten Heerwesens
steht der Kriegsminister, eine
Civilperson, die mit der Regierung wechselt.
Unter ihm stehen nebst den Unterstaatssekretären
auch der Höchstkommandierende,
welcher oldat ist.
Diese Unterstellung ist jedoch nur nominell;
in der Wirklichkeit hat der letztere in
allen rein militärischen Angelegenheeiten
unumschränkte Macht, erläßt besondre
Befehle (general orders) im Namen des
Souveräns, hat im Krieg die Leitung
der Operationen im Feld und bildet so
das verbindende Glied zwischen Souverän
und Armee. Der Generalstab bildet kein
besondres Korps, sondern setzt sich aus den
Militärbefehlshabern und den persönlichen
Stäben derselben zusammen. Die Thätigkeit
des Generalstabs andrer Armeen
fällt dem Nachrichten büreau der Armeeabteilung
des Kriegsministeriums zu.
Neguläre Armee.
Die Infanterie der regulären Armee
zählt 7 Bataillone Garde, 143 Bataillone
Linie — 150 Bataillone mit einem
Etat pro 1877/78 von 126.,643 Mann:
davon stehen 61,760 im Mutterland,
19,086 in den Kolonien und 45,797 in
Indien. Höhere taktische Verbände bestehen
im Frieden nicht, nur zu übungen