Full text : Militär-Strafgesetzbuch vom 20. Juni 1872.

—  105  —  Sach-Register.

Anstalt,  Beschäftigung  von  Militärgefangenen  innerhalb  und  außerhalb
  der  Gefangenen-A.  1  15  Absf.  ¾  6
Anstifter,  der  Fahnenflucht  1  72  Abs.  2;  der  Widersetzung
I.  99  Abs.  1;  des  Aufruhrs  I  107,  vor  dem  Feinde  1  109.
Wer  dem  A.  gleich  zu  bestrafen  ist  I  110;  A.  der  strafbaren
Handlung  eines  Untergebenen  1  115;  s.  Betheiligte.

Nuteeg  auf  Bestrafung  militärischer  Vergehen  rc.  1  51;  des
Diebstahls,  Unterschlagung,  Körperverletzung  im  Felde  1  127.

Anzeige,  Verpflichtung  zur  A.  bei  Kriegsverrath  1  60;  Fahnenflucht
  I  77;  Meuterei  I  104;  A.  als  Strafausschließungs-Frund,
  bei  Kriegsverrath  I  61;  bei  Meuterei  1  105.

Arbeit,  bfttnfähigten  zur  A.  als  Folge  von  Selbstverstümmelung  1

Arbeiterabtheilung;  Einstellung  in  eine  A.  als  Disziplinarstrafe
  II  3  C  Nr.  4;  wer  dieselbe  verhängt  II  14  Abs.  2;  darf
mit  Arreststrafen  verbunden  werden  II  41  Nr.  25.

Arrest,  Höchste  Dauer  l  17;  insbesondere  bei  Disziplinarstrafen,
  Einf.-Ges.  §  3  Abs.  3;  Arten  des  A.  1  19,  20,
22—26;  gegen  Kränkliche  1  27;  im  Felde  I  28.  A.  ist  gleich
der  Haft  bei  Verjährung  1  52;  Verhältniß  der  Arrestarten
  zu  einander  I  54  Abs.  2;  A.  als  Disziplinarstrafe
gegen  höhere  Befehlshaber  II.  Einf.-Ordre;  sowie  gegen
Staatsbeamte  als  Personen  des  Beurlaubtenstandes  II  50.

Arreststrafen,  deren  Dauer,  bei  Verhängung  im  Disziplinarwege
  1  Einf.-Ges.  §  3  Abs.  3;  gegen  die  einzelnen  Militärpersonen
  II  3;  müssen  auf  mindestens  24  Stunden  verhängt
werden  II  4;  bei  Diszplinarvergehen  der  Mannschaften
des  Beurlaubtenstandes  während  des  Dienstes,  bei
Kontrolversammlungen  II  26;  wegen  Ungehorsams  II  27;  der
Offiziere  des  Beurlaubtenstandes  II  29.  A.  gegen  Militärbeamte
  II  32;  Verbindung  anderer  Strafen  mit  A.
II  41;  Vollstreckung  der  A.  im  Felde  II  47;  gegen  Mannschaften
  des  Beurlaubtenstandes  wegen  Kontrolentschung  II  28;
gegen  Offiziere  II  29;  durch  Civil=  oder  Militärbehörden  II
49;  deren  Verhängung  im  Disziplinarwege  gegen  Staatsbeamte
als  Personen  des  Beurlaubtenstandes  II  50.  #

Artillerie-Abtheilung,  Kommandeur  derselben;  s.  Bataillons-Kommandeur.


Artillerieoffiziere,  Beschwerden  gegen  dieselben  III  8  Nr.  3.
ermittelung  von  Beschwerden  der  A.  der  Plätze  III  14
Nr.  6.

Afsfistenzärzte,  s.  Sanitäts-Korps.

Atteste,  s.  Dienst-Atteste.  #  ·

Aufenthaltsort,  Inkraftsetzung  der  Kriegsgesetze  am  A.  Kriegsgefangener
  1  9  Nr.  4.