Full text : Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Vierzehnter Band. 1863-1865. (14)

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Benennung  der  Gegenstände.

Follsätze  für  100  Kilogramm

im  Jahre  1862.  Ea  1.  Oct.  186  an.

 

Seefische,  frisch,  getrocknet,  gesalzen  odergeräuchert,  mit  Ausschluß
  des  Kabliin  .  .«.  .  .  .

Muschelthnsnusgcichslte

Fischthrau  ·

FtcjedckAn  und  De  egr  ras

Wallrath  von  Wall-  und  Pottßschen

Wallfischbarten,  r

Secehunds-.  und  Seckuh.  Felle,  zahe  |0  oder  gewockner

Korallen,  rohe  geschniltene,  nicht  g

Kampber,  roher  d  ereinigler,  hn  wineialiiter

Schwaͤunme  jeder

Täiritoc  und  kue  Wolsszähne

in  geschniteenen  e  ten  *  Gie
#  rze  jeder  Art,  auch  destillirt
-akrigensast  .
orkbolz:
robes  und  geschabtes  jeder  Art
Pirepfen,  Platten,  Sohlen
Farbholz,  auch  gemahlenco
Binsen  und  Schilfrehre,
Lohrinde  jeder  Art  0  W
Runkelrüben
Kartoffeln

ppfeu
Sämereicn,  mit  zi  der  Oelsämereien
Oel-  Sämereien  und
Gemüse,  gesufsene  8  65  Esig  eingemachte
Cichorienwurzeln
rüne

albemerlnete  Phhanzen

Marmor  und  Aladaster  je  eder  Ant
roh,  gechainen“  oder  T  von  16  Cenilmeten  oder
darũ

anders  gesägt,  bearbeitet,  geforuii  eder  polirt
Ecaussines  und  andere  Bausteine,  einschliehlich  der  Sn
sersteine:
rob,  geschnitten  oder  geüänt
bearbeiler  ruern  l
Edelsteine  jed
Uchate  und  rrder  Steiie  heeiher  un,  bearbeiten
ühlsteine  .
cchleisfteiiie  und  Wetzsteine  jeder  Art
Kalf  und  Givs  .

 

————----«—.

10  Frs.

Frei
10  pCl.  des  Wertbes.
Frei
20  Frs.

Frei
3  Frö.  —  Cie.

7
Frei

1  Frs.  —  Cio.
1  „  50  „

i
I0  péEt.  des  Weri.
Frer