Karl Ludwig v. Haller: Restauration der Staatswissenschaft. 123
der Fürst, die höchste Gewalt, nicht durch fremden Kuftrag,
sondern von der Natur selbst gegeben. In diesem Sinn
pflegten auch die Klten mit Recht zu sagen, daß die Staaten,
gleichwie alle anderen geselligen Verhältnisse, nicht von
UMenschen, sondern von Gott selbst gestiftet seien.
Betrachtet man die innere Uatur der Staaten selbst,
vergleicht man sie untereinander oder mit ähnlichen Verhältnissen:
so gibt es schlechterdings hein anderes Merkmal.
das sie alle gemein haben, keines wodurch sie sich von
anderen Menschenverbindungen unterschelden, als die Unabhängigheit,
die oft nur in einem unmerklich höheren
Erad von Macht und Freiheit, von Behanntheit und Berühmtheit
besteht. hier wie dort, bei einem bloßen Gutsherren
wie bei einem Fürsten, findet sich ein Territorium,
ein von anderen abgesondertes, bald zusammenhängendes,
bald nicht zusammenhängendes Eebiet, ein Kreis von Macht,
über den sie sich nicht hinausdehnt. hier ist herr und
Volk mit mancherlei wechselseitigen, teils natürlichen,
teils vertragsmäßigen Rechten und Verbindlichkheiten; hier
sehen wir bald feindselige, bald freundschaftliche Derhältnisse
mit benachbarten, das ganze sogenannte bölberrecht
im Kleinen; mancherlei Diener und Beamte, Bewohner und
Einsaßen von sehr verschiedener Krt; Eesetzgebung, soweit
die Macht und die Befugnis reicht, verbindliche Willensdußerungen
des gemeinschaftlichen Gebleters; Kusnahmen
von denselben und andere Begünstigungen; Eerichtsbarheit,
Hilfleistungen zum Recht, bald in eigener Person, bald durch
Beamte, oft in sehr ausgedehntem Grade, ja sogar ohne
Kppellation; Domänen und sogenannte Regalien, herrschaftliche
Güter und Einkünfte von mancherlei Krt, den fürstlichen
vollhommen gleich: eine geordnete Kdministration
dieser Güter oder Finanzen; mancherlei wohltätige Anstalten,
dem UNutzen und dem Dergnügen der Ortsbewohner geöffnete
oder gewidmete, aber ihnen deswegen doch nicht
eigentümlich gehörige Stiftungen usw. hier endlich ist die