Volltext : Das Königreich Württemberg.Zweiter Band_2. (3)

184  Der  Staat.

an  der  Enz  und  Nagold  und  den  Nebenbächen  beider  erforderlichen  Einrichtungen
sind  von  der  Staatsforstverwaltung  herzustellen  und  zu  unterhalten,  soweit  nicht  Privaten
  oder  Gemeinden  für  die  ausschließlich  in  ihrem  Interesse  gemachten  Anlagen
einzustehen  oder  „Schifferschaften“  z.  B.  die  Floßstraßen  unterhalten  müssen.  Die
Jagd  wird  auf  58  000  ha  in  eigener  Regie  betrieben,  113  616  ha  sind  an  Angehörige
  des  Forstpersonals  verpachtet,  in  dem  Rest  der  Staatswaldungen  ist  das
Waidwerk  in  Händen  von  Privatpächtern.  Die  Jagd  im  Ganzen  trägt  12  550  44;
im  Selbstbetrieb  beträgt  der  Reinertrag  7,6  Pf.,  die  Pachtjagden  bringen  seit  1880
6,6  Pf.  vom  ha.  —  Die  Reinerträge  der  Forst=  und  Jagdverwaltung
überhaupt  haben  sich  seit  1864  zwischen  4  und  9⅛  Mill.  M.  bewegt.  Die  letzten
Jahre  zeigen  einen  Rückgang.  Immerhin  sollte  man  auf  einen  durchschnittlichen
Reinertrag  von  rund  5  Mill.  M.  auch  für  die  Zukunft  rechnen  dürfen.  Geht  man
hievon  aus  und  legt  man  einen  Zinsfuß  von  21/  bis  3  Proz.  zu  Grund,  so  käme
man  auf  einen  Kapitalwerth  der  Staatswaldungen  von  170  bis
200  Mill.  -4.

2)  Landwirthschaftlich  benützte  Domänen  und  einzelne  Grundstücke,
  nach  dem  Hauptfinanzetat  für  1881/83  10  216  ha,  nach  der  Domänenliste
von  1876  10  239,17  ha,  und  zwar  4  766,73  ha  Maiereien,  5  472,44  ha  Einzelgüter.
Nach  den  Kulturarten  bestanden  ...  aus

Gärten  Weiden
inO  d
und  Vein-  Aeckern  Wiesen  Wechl-  Seen
Ländern  ergen

feldern
die  Maiereien  83.36  30,64  2567.40  995,35  768.30  14.46
die  Einzelgüter  196,06  17.03  2  896,94  2304,  25  58,16  —

279,42  4.67  5  464,34  3299,600  826,46  14,46

zusammen  9  931,95  ha,
dazu  die  Domäne  Hohenheim  307,22  „
Zu  den  Maiereien  gehörten  82  Haupt-,  253  Neben-Gebäude.  42  Maiereien  waren
an  Private,  6  zu  Staatszwecken  verpachtet.  Das  Pachtgeld  betrug  1876  193  573,87  M
(40,61  A  auf  1  ha),  für  1881  ist  dasselbe  zu  191  547  4  veranschlagt,  darunter
32  404,50  M.  für  zu  Geld  gerechnete  Früchte.  Von  den  Einzelgütern  waren
1876  52  ha  mit  Gebäuden  und  Gewerben  verpachtet  (s.  unten  4),  weitere  91.75  ha
befanden  sich  in  Selbstadministration  mit  einem  Ertrag  von  5  408,46  —  für
1881  sind  nur  4  232  4  in  Aussicht  genommen.  Das  Pachtgeld  der  übrigen  5  328  ha
betrug  1876  485  000  A  (91,04  44  auf  1  ha),  für  1881  wird  dasselbe  zu  481  841  4
veranschlagt,  darunter  4  988  M.  zu  Geld  gerechnete  Früchte.  Legt  man  bei  den
Maiereien  einen  Zinsfuß  von  3  Proz.,  bei  den  Einzelgütern  einen  solchen  von  4½
Proz.  zu  Grund,  so  würde  sich  als  Kapitalwerth  der  landwirthschaftlich
benützten  Staatsgüter  eine  Summe  von  17  Mill.  MA  ergeben.

3)  Als  Stand  der  auf  Rechnung  des  Hochbaufonds  zu  unterhaltenden
Staatsgebäude  am  1.  Mai  1880  werden  in  dem  Hauptfinanzetat  für  1881/83
2219  Haupt=  und  2  617  Neben-Gebäude  angegeben,  zusammen  4  836  Gebäude.  Darunter
  sind  jedoch  inbegriffen  die  mit  Maiereien  oder  Gewerben  verpachteten  Gebäude
(Z.  2),  dagegen  nicht  inbegriffen  z.  B.  die  Gebäude  der  Hütten=  und  Salzwerke,
diejenigen  unter  der  Verwaltung  der  Staatseisenbahnen  und  der  Posten,  der  höheren
Strafanstalten,  der  Landgestüte  u.  s.  w.,  welche  auf  Rechnung  des  Elementaraufwands
  oder  mit  den  Mitteln  eigener  Fonds  unterhalten  werden.  Ebenso  wenig  be-