Full text : Kapitulationen der Türkei, deren Aufhebung und die neuen deutsch-türkischen Rechtsverträge.

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zember  1791  (9.  Januar  1792)  den  Frieden  zu  Jassy
zu  schliessen,  der  den  Friedensvertrag  von  Kutschuck-Kaynardge
  und  das  Handelsübereinkommen  von  1783
bestätigte.

Später  schloss  Russland  noch  im  Jahre  1826!)  mit
der  Pforte  den  Vertrag  zu  Ackerman,  um  sich  vor  verschiedenen
  Verstössen  der  Türkei  zu  schützen,  dem  im
jahre  1829  (14.  September)  eine  Bestätigung  zu  Adrianopel
  folgte,  die  eine  genaue  Belolgung  aller  die  Russen
schützenden  Vorschriften  anordnete.?)  Eine  noclmalige
Erneuerung  mit  einigen  Modifikationen  fand  am  22.  Januar/3.
  Februar  1862  statt.?)  Dieser  Vertrag  enthält
wieder  die  Meistbegünstigungsklausel  im  Art.  8  Abs.  2
und  bestimmt  ferner  im  11.  Artikel,  dass  der  Zoll  nur
mehr  20,  und  bei  Erneuerung  des  Vertrages  endgültig
10%0  betragen  soll.)  Ferner  erhielt  Russland  die  Meistbegünstigungsklausel
  durch  Art.  17  des  Vertrages  vom
10.  Juni  1873.)

Die  Beziehungen  des  osmanischen  Reiches
zu  Preussen  und  Deutschland.

Bereits  im  Jahre  1718  machte  Preussen  den  Versuch,
  mit  der  Türkei  in  nähere  Berührung  zu  treten.  Aber
erst  nach  langandauernden  Unterbrechungen  begannen
durch  Vermittlung  der  nordischen  Staaten  im  Jahre  1755
die  ersten  Unterhandlungen,  denen  im  Jahre  1761
(22.  März  alter  Stil)  der.  preussisch-türkische  Freundschafts-
  und  Handelsvertrag  durch  den  Gesandten  Rexın
zustande  gekommen,  folgte.€)  Dieser  Vertrag  kann  mit
Recht  als  die  kürzeste  türkische  Kapitulation  'angesenen
werden,  umfasst  er  doch  nur  8  Artikel.)

1)  Den,  Text  dieses  Vertrages  vom  7.  Oktober  1826  s.  Nor.
Bd.  ll.  S.  116.  S.  auch  Drucks.  170  8.  Leg.  per  1.  Sess.  Reichst.
1890/91.

2)  Den  Text  dieses  Vertrages  vom  2./14.  Sept.  1829  siehe
Nor.  Bd.  Il  S.  166.

3)  Siehe  Nor.  Bd.  Ill.  und  vgl.  Ullmann  Völkerrecht  1908.

4)  Siehe  den  Text  bei  Nor.  (1902)  Bd.  Ill  S.  171.
1a  5)  An  Antonoupoulos-Meyer  S.  102  Anm.  4.  Ferand-Girand

6)  Siehe  Nor.  Bd.  I.  S.  315,  ferner  Deutsche  Konsularverträge
Berlin  1878  S.  158  und  die  deutsche  Uebersetzung  auch  bei  Lehmann,
  Kapilulationen  S.  66.  |

7)  Die  gewiss  kurze  spanische  Kapitulation  vom  14.  Sept.  1782
umlasste  z.  B.  21  Art.  Vgl.  übrigens  Rausas  Bd.  I.  S.  96  ff.