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zember 1791 (9. Januar 1792) den Frieden zu Jassy
zu schliessen, der den Friedensvertrag von Kutschuck-Kaynardge
und das Handelsübereinkommen von 1783
bestätigte.
Später schloss Russland noch im Jahre 1826!) mit
der Pforte den Vertrag zu Ackerman, um sich vor verschiedenen
Verstössen der Türkei zu schützen, dem im
jahre 1829 (14. September) eine Bestätigung zu Adrianopel
folgte, die eine genaue Belolgung aller die Russen
schützenden Vorschriften anordnete.?) Eine noclmalige
Erneuerung mit einigen Modifikationen fand am 22. Januar/3.
Februar 1862 statt.?) Dieser Vertrag enthält
wieder die Meistbegünstigungsklausel im Art. 8 Abs. 2
und bestimmt ferner im 11. Artikel, dass der Zoll nur
mehr 20, und bei Erneuerung des Vertrages endgültig
10%0 betragen soll.) Ferner erhielt Russland die Meistbegünstigungsklausel
durch Art. 17 des Vertrages vom
10. Juni 1873.)
Die Beziehungen des osmanischen Reiches
zu Preussen und Deutschland.
Bereits im Jahre 1718 machte Preussen den Versuch,
mit der Türkei in nähere Berührung zu treten. Aber
erst nach langandauernden Unterbrechungen begannen
durch Vermittlung der nordischen Staaten im Jahre 1755
die ersten Unterhandlungen, denen im Jahre 1761
(22. März alter Stil) der. preussisch-türkische Freundschafts-
und Handelsvertrag durch den Gesandten Rexın
zustande gekommen, folgte.€) Dieser Vertrag kann mit
Recht als die kürzeste türkische Kapitulation 'angesenen
werden, umfasst er doch nur 8 Artikel.)
1) Den, Text dieses Vertrages vom 7. Oktober 1826 s. Nor.
Bd. ll. S. 116. S. auch Drucks. 170 8. Leg. per 1. Sess. Reichst.
1890/91.
2) Den Text dieses Vertrages vom 2./14. Sept. 1829 siehe
Nor. Bd. Il S. 166.
3) Siehe Nor. Bd. Ill. und vgl. Ullmann Völkerrecht 1908.
4) Siehe den Text bei Nor. (1902) Bd. Ill S. 171.
1a 5) An Antonoupoulos-Meyer S. 102 Anm. 4. Ferand-Girand
6) Siehe Nor. Bd. I. S. 315, ferner Deutsche Konsularverträge
Berlin 1878 S. 158 und die deutsche Uebersetzung auch bei Lehmann,
Kapilulationen S. 66. |
7) Die gewiss kurze spanische Kapitulation vom 14. Sept. 1782
umlasste z. B. 21 Art. Vgl. übrigens Rausas Bd. I. S. 96 ff.