Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

— 1100 — 
Schema für die Zinskupons. 
Provinz Posen. 
Zinskupon 
zur 
Obligation der Provinz Posen 
Serie II. 
Littr.. r—]—F‚sl 
über Thaler zu fünf Prozent Zinsen 
über 
..... Thaler...... Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses „ßZinskuons empfängt gegen dessen Rückgabe am 
enn. 18. und späterhin die Zinsen der vorbenannten Obligation 
für das Halbjehr) vom . . .. bis .. ... . .. . . .. mit (in Buchstaben) 
........... hStlbergroschenbetderProvinzalJnstctuten 
kasse zu Posen. 
Posen, den . .ten .. . ... 18.. 
Die provinzialständische Kommission für die Anleihe der Provinz Posen. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach 
der Fälligkeit, vom Schlusse ded betreffenden 
Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird. 
Schema für die Talons. 
Provim Posen. 
Dalon 
zur 
Obligation der Provinz Posen. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der 
Obligation der Provinz Posen 
Ser. II. Litt. über. Thaler à fünf Prozent Zinsen 
die ## Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der Provinzial- 
Institutenkasse zu Posen. 
Posen, den #en 18. 
Die provinzialständische Kommission für die Anleihe der Provinz Posen. 
—.——— —— 
(Xr. 7520.)
	        
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