Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

—  84  —

(Nr.  7283.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  2.  Dezember  1868.,  betreffend  die  Verleihung  der
fiskalischen  Vorrechte  an  den  Kreis  Neustadt,  Regierungsbezirk  Danzig,
für  den  Bau  und  die  Unterhaltung  der  Kreis-Chausseen:  1)  von  Oliva
an  der  Stettin-Danziger  Staats-Chaussee  über  Quaschin  nach  Kölln;
2)  von  derselben  Staats--Chaussee  zwischen  Kielau  und  Zissau  über  Pogorsz
nach  Kossakau.

N  Ich  durch  Meinen  Erlaß  vom  heutigen  Tage  den  vom  Kreise  Neustadt,
im  Negierungsbezirt  Danzig,  beabsichtigten  Bau  der  Chausseen:  1)  von  Oliva  an
der  Stettin-Danziger  Staats-Chaussee  über  Quaschin  nach  Kölln;  2)  von  derselben
  Staats-Thrte  zwischen  Kielau  und  Zissau  über  Pogorsz  nach  Kossakau
genehmigt  habe,  verleihe  Ich  hierdurch  dem  Kreise  Neustadt  das  Expropriationsrecht
  für  die  zu  diesen  Chausseen  erforderlichen  Grundstücke,  imgleichen  das  Recht
ur  Entnahme  der  Chausseebau=  und  Unterhaltungs-Materialien,  nach  Maaßgabe
der  für  die  Staats-  Chausseen  bestehenden  Vorschriften,  in  Bezug  auf  diese  Straßen.
Zugleich  will  Ich  dem  genannten  Kreise  gegen  Uebernahme  der  künftigen  chausseemaßigen
  Unterhaltung  der  Straßen  das  Recht  zur  Erhebung  des  Czausfegeldes
nach  den  Bestimmungen  des  für  die  Staats-Chausseen  jedesmal  geltenden  Chausseeeld--Tarifs,
  einschließlich  der  in  demselben  enthaltenen  Bestimmungen  über  die
Vefreionae,  sowie  der  sonstigen  die  Erhebung  betreffenden  zusätzlichen  Vorschriften,
wie  diese  Bestimmungen  auf  den  Staats-Chausseen  von  ihnen  angewandt  werden,
hierdurch  verleihen.  Auch  sollen  die  dem  S#ousseegeld  arll  vom  29.  Februar  1840.
angehängten  Bestimmungen  wegen  der  Chausseepolizei-Vergehen  auf  die  gedachten
Straßen  zur  Anwendung  kommen.

Der  gegenwärtige  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz=  Sammlung  zur  öffentlichen
Kenntniß  zu  bringen.

Berlin,  den  2.  Dezember  1868.

 

Wilhelm.

Frh.  v.  d.  Heydt.  Gr.  v.  Itzenplitz.

An  den  Finanzminister  und  den  Minister  für  Handel)
Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten.

 

Redigirt  im  Büreau  des  Staats-Ministeriume.
Berlin,  gedruckt  in  der  Königlichen  Geheimen  Ober-  Hofbuchdruckeren
(R.  v.  Decker).