Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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(Nr. 7516.) Privilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Obligationen der 
Stadtgemeinde Dicz, Regierungsbezirks Wiesbaden, zum Betrage von 
33,200 Thalern. Vom 10. November 1869. 
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen ##c 
Nachdem der Gemeinderath der Stadt Diez im Einverständniß mit dem 
Bürgerausschuß und unter Zustimmung des Amtsbezirksrathes darauf angetragen 
hat, zur Bestreitung der Kosten der im Bau befindlichen Kaserne eine Anleihe 
von 33,200 Thalern aufnehmen und zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lau- 
tende, mit Zinskupons versehene Stadt-Obligationen ausgeben zu dürfen, er- 
theilen Wir in Gemäßheit des F. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. wegen 
Ausstellung von Papieren,) welche eine Zahlungsverpflichtung an jeden Inhaber 
enthalten, und der Verordnung vom 17. September 1867. (Gesetz-Sammle. 
S. 1518.) durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung 
zur Ausstellung von dreiunddreißig Tausend zweihundert Thalern Diezer Stadt- 
„Obligationen, welche nach dem anstegenden Schema in 332 Apoints à 100 Tha- 
lern auszufertigen, mit fünf vom Hundert jährlich zu verzinsen und, von Seiten 
der Gläubiger unkündbar, mit wenigstens Einem Prozent der Kapitalschuld, unter 
Hinzurechm der durch die Tilgung ersparten Zinsen, alljährlich zu amortisiren 
nd. Vorsteßendes Privilegium) welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter 
und ohne dadurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung 
eine Gewährleistung Seitens des Staats zu bewilligen, ertheilen, ist durch die Gesetz- 
Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 10. November 1869. 
(L. S.) Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg. Camphausen. 
Pro-
	        
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