Metadata : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

—  1189  —

(Nr.  7554.)  Privilegium  wegen  Ausgabe  von  950,000  Thalern  Prioritäts-Obligationen
der  Niederschlesischen  Zweigbahngesellschaft.  Vom  6.  Dezember  1869.

Wir  Wilhelm)  von  Gottes  Gnaden  Koönig  von  Preußen  ##c.

Nachdem  von  Seiten  der  Direktion  der  Niederschlesischen  Zweigbahn-Gesellschaft
  auf  Grund  des  von  der  Generalversammlung  ihrer  Aktionaire  vom
8.  Februar  1869.  gefaßten  Beschlusses  darauf  angetragen  worden  ist,  zur  Herstellung
  einer  Eisenbahn  von  Sagan  nach  Sorau  und  zur  Ausrüstung  derselben
mit  Betriebsmitteln,  sowie  zur  Erweiterung  und  Verbesserung  der  baulichen  Anlagen
  des  Stammunternehmens  ihr  die  Aufnahme  einer  Anleihe  von  neunhundert
funffig  Tausend  Thalern  gegen  Ausstellung  auf  den  Inhaber  lautender  und  mit
Zinskupons  versehener  Prioritäts-Obligationen  zu  gestatten,  wollen  Wir  in  Gemäßheit
  des  §.  2.  des  Gesetzes  vom  17.  Juni  1833.  (Ges.  Samml.  S.  75.)
durch  gegenwärtiges  Privilegium  Unsere  landesherrliche  Genehmigung  zur  Emission
der  gedachten  Obligationen  unter  den  folgenden  Bedingungen  ertheilen.

KC.  1.

Die  in  Höhe  von  950,000  Thalern  zu  emittirenden  Obligationen,  auf  deren
Rückseite  ein  Abdruck  dieses  Privilegiums  beigefügt  wird,  werden  nach  dem  beiliegenden
  Schema  A.  mit  der  Bezeichnung  „leittr.  D.“  in  Apoints  zu  500  Rthlr.
und  100  Rthlr.  unter  fortlaufenden  Nummern,  und  zwar  in  Apoints  zu  500  Rthlr.
unter  Nr.  1.  bis  1200.  zum  Betrage  von  600,000  Rthlr.,  in  Apoints  zu  100  Rthlr.
unter  Nr.  1201.  bis  4700.  zum  Betrage  von  350,000  Rthlr.  ausgefertigt  und
vn  drei  Mitgliedern  der  Direktion  und  dem  Rendanten  der  Gesellschaft  unterzeichnet.


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Die  Inhaber  der  zu  emittirenden  Obligationen  sind  auf  Höhe  der  darin
verschriebenen  Kapitalbeträge  und  der  dafür  nach  F.  3.  zu  zahlenden  Zinsen  Gläubiger
  der  Niederschlesischen  Zweigbahngesellschaft.  Sie  haben  in  dieser  Eigenschaft
  vor  den  Inhabern  der  Stammaktien  ein  unbedingtes  Vorzugsrecht.

Den  Inhabern  der  auf  Grund  des  Privilegiums  vom  12.  Juni  1846.
emittirten  Prioritäts-Obligationen  Littr.  A.  und  B.  im  Betrage  von  500,000  Rthlr.
und  der  auf  Grund  des  Privilegiums  vom  31.  Januar  1857.  emittirten  Prioritäts-Obligationen
  l.ittr.  C.  im  Betrage  von  500),000  Rthlr.  verbleibt  dagegen
in  Ansehung  des  übrigen  Gesellschaftsvermögens  das  denselben  verschriebene  Vorzugsrecht.


g.  3.

Die  Obligationen  werden  mit  fünf  Prozent  jährlich  verzinst.  Zur  Erhebung
  dieser  Zinsen  werden  den  Obligationen  zunächst  für  zehn  Jahre  20  halbjährige,
  am  2.  Januar  und  1.  Juli  der  betreffenden  Jahre  zahlbare  Zinskupons
Nr.  1.  bis  20.  nebst  Talons  nach  dem  sub  B.  beigefügten  Schema  beigegeben.

(Nr.  7554.)  eim