Full text : Aberglaube, Sitte und Brauch im sächsischen Erzgebirge.

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zur  guten  Sitte.  Jetzt  stellt  man  sich  zu  Beginn  des  Tanzes  in  folgender
Reihenfolge  auf:  das  junge  Paar,  die  Brautpaare,  die  beiderseitigen  Eltern,
die  Verwandten  des  Bräutigams,  der  Braut  und  zuletzt  die  übrigen
Gäste.  Das  junge  Paar  tanzt  im  Brautstaat  zuerst  und  allein,  dann
tanzen  alle..  Vor  dem  Tanze  legt  die  Braut  den  Schleier  ab,  und  die
Person,  die  ihn  überreicht  hatte,  geht  zu  allen  Gästen,  sammelt  Geld
und  überreicht  dieses  mit  samt  dem  Schleier  der  Braut  (vereinzelt  in
A.).  Beim  Einsammeln  des  Geldes,  das  die  damit  Beschenkte  sich  besonders
aufhebt,  reißt  jeder  Gast  ein  Stück  vom  Schleier  als  Andenken  ab  (A.).
Nach  der  Kranzabnahme  wird  mitunter  die  „Lichterpolonaise“  getanzt,
woran  nur  Frauen  und  Kinder  teilnehmen.  Voran  schreiten  die  Brautjungfern,
  ihnen  folgen  die  verheirateten  Frauen  und  zuletzt  die  Kinder,  alle
mit  Lichtern  in  der  einen,  mit  Gegenständen  in  die  Wirtschaft,  wie  Kaffee,
Reis,  Mehl  u.  ä.  in  der  anderen  Hand.  Nach  dem  Umzuge  im  Saal
gehen  die  Teilnehmerinnen  einzeln  zu  dem  jungen  Paar  und  legen  die
Gaben  vor  die  Füße  der  jungen  Frau.  Der  junge  Ehemann  legt  zuletzt
  die  Geschenke  in  einen  Korb  und  überreicht  diesen  seiner  jungen
Gattin  (A.).

Die  Brautnacht.  Verbreitet  ist  der  schon  aus  dem  16.  Jahrhundert
  erwähnte  Glaube,  daß,  wer  von  beiden  in  der  Brautnacht  zuerst
  einschläft,  zuerst  stirbt  (313).  Die  gleiche  Bedeutung  gilt:  wer  von
beiden  zuerst  das  Brautbett  besteigt  (Gey.  313.  5697"),  —  doch  soll  auch
dieser  Teil  den  anderen  überleben  (Ra.)  —,  am  andern  Morgen  zuerst
spricht  (Wo.,  H.),  zuerst  Gevatter  steht  (A.).  Hängt  oder  legt  die  Braut
ihre  Kleider  auf  die  des  Mannes,  so  erlangt  sie  die  Herrschaft  in  der
Ehe  (v.  5675).  Dasselbe  gilt  aber  auch  umgekehrt.  Bei  der  Herrichtung
des  Brautbettes  dürfen  die  Kissen  nicht  geklopft,  sondern  nur  gestrichen
werden,  sonst  bekommt  der  Mann  die  Oberhand  (He.,  M.,  Sch.  5687)
und  die  Frau  Schläge  (A.,  Th.  568).  Ins  Brautbett  steckt  man  Geld,
damit  die  Ehe  glücklich  werde  (A.).  Die  Betten  dürfen  mit  ihren  Fußenden
  nicht  nach  dem  Friedhof  oder  der  Haustür  zeigen,  wenn  nicht
baldiger  Tod  die  Ehe  lösen  soll  (A.,  B.,  Sch.,  Nd.),  was  auch  geschieht,
wenn  das  Brautbett  noch  nicht  fertig  ist,  die  junge  Frau  daran  ändert
(Gey.).  Neckische  und  übermütige  Gäste  bereiten  dem  jungen  Paar  für  die  erste
Nacht  allerhand  Verlegenheiten.  Man  lockert  die  Bettstelle,  so  daß  die
Brautleute  gelegentlich  durchbrechen,  hängt  Klingeln  an  die  Matratze,
setzt  ein  Waschbecken  ins  Bett,  näht  Ober=  und  Unterbett  zusammen  u.  a.

3.  Der  Einzug  ins  neue  Heim.  (Vgl.  M.  183  ff.)

Wie  die  Hochzeit,  so  darf  auch  der  Einzug  ins  neue  Heim  nur
bei  zunehmendem,  bei  Voll=  oder  Neumond  geschehen  (v.).  Mit  Vorliebe
  zieht  man  Donnerstag,  Sonnabends  und  Sonntags  ein,  höchst
ungern  Freitags  und  in  der  Fastenzeit  (v.).  Die  aus  dem  Vaterhause
scheidende  Tochter,  wie  auch  der  sonst  das  Vaterhaus  Verlassende  ißt
daheim  noch  ein  Stück  Brot  mit  Salz,  oder  man  steckt  beiden  ein  Stück
davon  in  die  Tasche;  denn  dieses,  vom  heimischen  Tische  mitgenommen,