Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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zahlungsbetrage  von  1000  Rthlr.  oder  mehr  find  stimmberechtigt,
und  zwar  wie  folgt:

a)  bei  der  Betheiligung  an  alten  oder  neuen  Stammaktien,
Prioritäts-Stammaktien,  Anerkenntnissen  oder  Quittungsbogen
  im  Nominal,  beziehungsweise  Einzahlungsbetrage  von
1000  bis  10/000  Rthlr.  kommt  auf  jede  1000  Rthlr.  Eine
Stimme,

für  eine  derartige  Betheiligung  im  Betrage  von  mehr  als
10,000  Rthlr.  bis  zu  100,000  Rthlr.  kommt  auf  jede
2000  Rthlr.  Eine  Stimme,  und  soll  für  eine  Betheiligung
über  100,000  Rthlr.  hinaus  ein  Stimmrecht  nicht  geübt  werden.
Hiernach  kommen  einer  Betheiligung  mit  100,000  Thalern
und  mehr  55  Stimmen  zu.  -

BeiFeststellungdechtrckgevonAktiemPrioritätsiStamnmktien,
Anerkenntnissen  und  Quittungsbogen  Behufs  der  Abmessung  der
Stimmberechtigung  werden  die  eigenen  Beträge  mit  denen  der
Machtgeber  zusammengerechnet.

7)  Wer  durch  Aktienzeichnen  dem  Unternehmen  beitritt,  unterwirft  sich  damit
den  vom  Gesellschaftsvorstande  in  Bezug  auf  die  Erweiterung  des  Unternehmens
  getrossenen  Maaßnahmen,  wie  dieselben  andererseits  für  die
bisherigen  Aktionaire  gemäß  der  Beschlüsse  der  Generalversammlung  vom
4.  Juli  1864.  verbindlich  sind.

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(Nr.  7288)