Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

III.  Die  Friedensexekution  und  der  Versuch  einer  deutschen  Politik.  147

bis  nach  Regulierung  der  (Zrenze  besetzt  halten.  Bei  den  Verhandlungen
  darüber  suchten  sie  den  einzubehaltenden  Streifen
rechts  der  Oder  möglichst  breit  zu  bemessen,  vornehmlich  im
Interesse  der  dort  versorgten  schwedischen  Generale  und  Beamten.
Ferner  beanspruchten  sie  —  und  nach  dem  Wortlaut  des
Friedeno  nicht  mit  Unrecht  —  auch  für  die  Zukunft  die  Ueberlassung
  der  Seezölle  in  den  an  Brandenburg  kommenden  hinterpommerschen
  Häfen.  Jahre  schleppten  sich  die  Verhandlungen
hin.  Dabei  ließ  der  schwedische  Uebermut  den  Kurfürsten  seine
Hilflosigkeit  recht  geflissentlich  fühlen  und  suchte  ihn  durch
immer  neue  Chicanen  mürbe  zu  machen.  So  wenig  wie  eine
neue  Gesandtschaft  nach  Stockholm  und  die  Wiederaufnahme
des  wunderlichen  Tauschprojekts  änderte  daran  die  Fürsprache
des  Kaisers,  Kursachsens  und  Braunschweigs.  Schweden  wußte,
daß  über  leere  Worte  niemand  hinausgehen  würde.

Außerhalb  des  Reichs  aber  fand  der  Kurfürst  vollends
keine  Unterstützung,  auch  nicht  bei  den  Niederlanden,  auf  die  er
seit  der  Heirat  mit  Luise  Henriette  rechnen  zu  können  glaubte.
Die  damals  eröffneten  Verhandlungen  hatten  keinen  Fortgang
genommen,  nicht  weil  die  republikanischen  Staatomänner  die
Vorteile  des  Bundes  mit  Brandenburg  unterschätzt  hätten,  sondern
  weil  sie  fürchteten,  nach  der  Verschwägerung  von  Hohenzollern
  und  Oraniern  werde  ein  solcher  die  Macht  des  Statthalters
  gefährlich  steigern.  Daher  wechselten  die  Auosichten  für
die  niederländisch-brandenburgische  Allianz  je  nach  dem  Stande
des  Kampfes  zwischen  der  oranischen  Partei  und  den  in  der
Provinz  Holland  gebietenden  Aristokraten.  Der  Steigerung  der
Antorität  des  Statthaltero  durch  den  thatkräftigen  Wilhelm  II.
folgte  mit  dessen  Tod  (6.  Februar  1050)  ihr  tieser  Fall.  Das
dem  Abschluß  nahe  Bündnis  mit  Brandenburg,  das  auch  den
westfälischen  und  niedersächsischen  Kreis  umfassen  und  sowohl
Pommern  wie  Preußen  sichern  sollte,  kam  nicht  zu  stande,  und
die  erstarkende  Herrschaft  der  aristokratischen  Partei  nahm  zunachst
  jede  Aussicht  auf  eine  günstige  Wendung.

Auch  für  die  jülich-elevesche  Sache  drohte  das  verhängnisvoll
  zu  werden.  Der  westfälische  Friede  hatte  diese  nicht  berührt.
Während  daher  beide  Teile  die  bisherigen  Abmachungen,  also