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Martin von Braga zu Ende des siebenten Jahrhunderts in
Spanien gemacht hatte. Es sind bloß 82 Capitula.
3) Peudo-Isidors Sammlung. «
Alle diese drei nun sind wohl entfernte Quellen, aus deden
Gratians Dekret fioß, und auf diese beruft er sich; aber
es ist aus vielen Irrthuͤmern gar zu deutlich, daß er auch
die Citaten ausgeschrieben, und es war in diesen Zeiten schon
gar zu sehr aus der Gewohnheit gekommen, seine Sammlung
aus den chronologischen Sammlungen zu machen. Burkard
und Yvo scheinen also wirklich seine näheren Quellen gewesen
zu seyn; auch des Kardinals Anselmus Kollektion.
Wenigstens korrespondiren seiner Fehler viele mit denen, welche
in dieser ihren Sammlungen angetroffen werden; aber man
hat doch wahrscheinlich dle Sammlung noch nicht entdeckt,
welche er eigentlich vor Augen gehabt hatte, denn noch sind
viele seiner Fehler aus diesen zwei Quellen gar nicht zu erklären.“
Außerordentlich schnell ist das Ansehen dieses Dekreis
gewachsen, nachdem es einmal anfing, einige Gangbarkeit
zu erhalten. Da es noch in der Mitte des zwölften Jahrhunderts
so gewöhnlich das Compendium für die Vorlesungen
über das kanonische Recht war, daß es zu Bologna und
Paris fast einzig gebraucht wurde, da selbst zu Paris der
Auszug, den daselbst ein gewisser Archidiakonus Haymo aus
der Pannotmie des Yvo zu gleicher Jeit mit Gratian gemacht
hatte, zu keinem Ansehen gelangen konnte: so nannte man
alle, welche der Kirchengelehrsamkeit kundig waren, Dekretisten.
Man mußte einen eigenen Namen für sie haben, da
die Stadiosi der rdmischen Gesetze einen eigenen Namen hatten;
überhaupt, weil eine gewisse Eisersucht zwischen dem
Studium juris civilis und canonici erwachte, so war es ganz
natürlich, daß die Partien gewisse Namen erhielten; jene
hießen Legisten, diese Dekretisten.