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einem andern Hause finden wird ?). Noch auf die Abfassung
der Capitularion Ferdinands IV. hatte er einen Einfluß,
der dem kaiserlichen Hofe sehr mißfiel, aber ganz dem
Charakter eines Mannes entsprach, den selbst Wohlthaten
seiner Pflicht nicht vergessen machen können, der es im Alter
und nahe am Grabe noch weniger der Mühe werth hielt
von seinen Grundsätzen abzugehen als es ihm jemals in
jüngern Jahren geschienen hatte.
Die vollige Wiederherstellung des Herzogs durch den
Frieden war in der That mit Schwierigkeiten verbunden,
wie sonst keine irgend eines andern Fürsten, die Churpfälzische
ausgenommen. Hätte sich allein Oesterreich von seiner
Beute bereichert gehabt, so würde Wirtembergs velligste Palingenesie
in den Man des Französischen Ministeriums gehört
haben. Wire allein Churfürst Marimilian von Baiern
der Gegner gewesen, den man aus dem Besitz hätte hinwegnegociiren
müssen, so würde Varnbüler selbst vom kaiserlichen
Gesandten geheime Unterstützung genossen haben, und
Maximilian würde immer mit einer scheinbarfreiwilligen
–– —
*) Aus elnem Schreiben Karl Gustavs, der sich damals bei den
Nürnbergischen Erekutionstraktaten befand vom 25. Mai 1650.
„Wie vorsichtig und sorgsältig E. L. Restitutionssachbe Varn-„büler
auch noch bei den Westphälischen Friedenstraktaten ge-„ührt,
gibt das Instrumentum paeis zu erkennen, darin kei-„uem
einigen Stand des Reichs mit solchen klaren, deutlichen,
„undispukirlichen specialiter ja in individuo aller Orten, wie
„E. L. prospicirt worden. Daher auch kein einiger Stand so
„schleunig und ohne weiter schädliches Disputiren den Essectum
„geschlossener Restitution sowohl ex capite Amnesliae als gravaminum
wie E. L. erlangt hat, welche wir E. L. von Her-„zen
gönnen, die Katholische selbst täglich an Dero Gesandte
„rühmen und die übrige grarali nondum reslituli erst empfin-„den,
wie schwer mit den reguhls ʒĩrneralibu- sortzukommen.“
Sattler, VIII. Th. Vorr. S. 2