Ergänzungsblatt. J. B. . April 1854.
Blätter
für
chtsanwendung
zunächst. Bayern.
–1
Inba#: Von umeerdrückung zuucor „rebeinenße nach Ark. 2 des Preüstrafde.
7t• letzes vom 17. Ma iauidazion in Konkurse durch Tezug.
1 llabme auf das tutl- — FJolgen der Unterlassung einer
*-Von
— 4 eines Preßerzeugnisses nach Art. 2
des Preßstrafgesetzes vom 17. März 1850.
(Schluß.)
4.
Gesectzauslegung Ist dar eine harte Nub,
Wenn man im leeren Nauun doch etwao sinden m
Es ist eine öfter vorkommende Erscheinung, daß
gerade solche. Stellen der neueren Gesetze, welche
aus Abänderungs= oder Zusatzvorschlägen der Kammern
hervorgegangen sind, sich bei der Anwendung
als unreif, lückenhaft, mehrdeutig zeigen. Bedingung
des Gedeihens legislativer, zukunftschauender Thätigkeit
ist strenge Sammlung des Geistes, nachhaltige
Konzentration des Geistes auf den einen Gegenstand.
Die Landtagsmitglieder haben sich aber während der
Dauer der Versammlung mit „rebus omnibus et
duibusdam alüs“ zu. befassen, bei welcher Beschäftigungsmannigfaltigkeit
nichts natürlicher ist, als daß
ihre legislativen Experimente keine Meisterstücke zu
Tage fördern.
Nach dem Vorschlage der K. d. Abgeordneten
wurde die vorstehend erörterte Unterdrückungsbefugniß