Full text : Blätter für Rechtsanwendung. XIX. Band. (19)

Ergänzungsblatt.  J.  B.  .  April  1854.

Blätter

für
chtsanwendung

zunächst.  Bayern.

–1

Inba#:  Von  umeerdrückung  zuucor  „rebeinenße  nach  Ark.  2  des  Preüstrafde.
7t•  letzes  vom  17.  Ma  iauidazion  in  Konkurse  durch  Tezug.
1  llabme  auf  das  tutl-  —  FJolgen  der  Unterlassung  einer

*-Von

  —  4  eines  Preßerzeugnisses  nach  Art.  2
des  Preßstrafgesetzes  vom  17.  März  1850.
(Schluß.)

4.

Gesectzauslegung  Ist  dar  eine  harte  Nub,
Wenn  man  im  leeren  Nauun  doch  etwao  sinden  m

Es  ist  eine  öfter  vorkommende  Erscheinung,  daß
gerade  solche.  Stellen  der  neueren  Gesetze,  welche
aus  Abänderungs=  oder  Zusatzvorschlägen  der  Kammern
  hervorgegangen  sind,  sich  bei  der  Anwendung
als  unreif,  lückenhaft,  mehrdeutig  zeigen.  Bedingung
des  Gedeihens  legislativer,  zukunftschauender  Thätigkeit
  ist  strenge  Sammlung  des  Geistes,  nachhaltige
Konzentration  des  Geistes  auf  den  einen  Gegenstand.
Die  Landtagsmitglieder  haben  sich  aber  während  der
Dauer  der  Versammlung  mit  „rebus  omnibus  et
duibusdam  alüs“  zu.  befassen,  bei  welcher  Beschäftigungsmannigfaltigkeit
  nichts  natürlicher  ist,  als  daß
ihre  legislativen  Experimente  keine  Meisterstücke  zu
Tage  fördern.

Nach  dem  Vorschlage  der  K.  d.  Abgeordneten
wurde  die  vorstehend  erörterte  Unterdrückungsbefugniß