Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1847. (38)

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Gesetz-Sammlung
für  die
Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

Nr.  7—

 

(Nr.  2799.)  Bestätigungsurkunde  des  Nachtrags  zu  dem  Statute  der  Bonn=  Cölner  Eisenbahngesellschaft,
  die  Kreirung  von  175,200  Rehlr.  neuer  Stammaktien
betrefsend.  Vom  15.  Dezember  1846.

Wir  Friedrich  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden,  Koͤnig  von
Preußen  rc.  #

Nachdem  die  Bonn-Cölner  Eisenbahngesellschaft  in  der  Generalversammlung
vom  20.  April  d.  J.  beschlossen  hat,  Behufs  vollständiger  Ausführung  und
Ausrüstung  der  Eisenbahn  von  Bonn  nach  Cöln  das  nach  F.  8.  des  von  Uns
unter  dem  11.  Februar  1841.  bestätigten  Statuts  auf  876,000  Rehlr.  bestimmte
Grundkapital  durch  Ausgabe  von  1752  Stück  neuer  Aktien  um  175,200  Rchlr.
zu  erhöhen,  wollen  Wir  zu  dieser  Erhêhung  des  Grundkapitals,  so  wie  zur
Emission  von  1752  Scück  neuer  Aktien  zu  100  Thalern,  Unsere  Genehmigung
ertheilen  und  den  anliegenden,  unter  dem  28.  September  1846.  notariell  vollzogenen
  Nachtrag  zu  dem  Statute  der  Bonn-Cölner  Eisenbahngesellschaft  hiermit
  in  allen  Punkten  bestätigen.

Die  gegenwärtige  Besänungsurkunde  soll  nebst  dem  Nachtrage  zu  dem
Gesellschaftsstatute  durch  die  Gesetzsammlung  bekannt  gemacht  werden.

Gegeben  Sagan,  den  15.  Dezember  1846.

(l.  S.)  Friedrich  Wilhelm.
Uhden.  v.  Duͤesberg.

 

Nachtrag
zu  dem  Statut  der  Bonn-Coͤlner  Eisenbahngesellschaft,  die  Kreirung
  von  hundertfuͤnfundsiebenzig  tausend  zweihundert  Thalern
neuer  Stammaktien  betreffend.

§.  Ein.

Die  Bonn-Cölner  Eisenbahngesellschaft  hat  beschlossen,  ihr  durch  das
Allerhöchst  bestätigte  Statut  vom  eilften  Februar  achtzehnhundert  einundyerzig
(Gesetzsammlung  Nummer  vier  desselben  Jahres)  gegründetes  und  in  Folge

Jahrgang  1847.  (Nr.  7799.)  12  des-Ausgegeben

  zu  Berlin  den  15.  Februar  1847.