Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

(Nr.  7275.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  12.  Dezeniber  1868.,  betreffend  die  Genehmigung  zur
Emission  weiterer  neuer  Stammaktien  der  Rheinischen  Eisenbahngesellschaft
im  Betrage  von  fünf  Millionen  Thaler.

N  von  Seiten  der  Rheinischen  Eisenbahngesellschaft  darauf  angetragen
worden  ist,  ihr  zum  Bau  der  Zweigbahnen  von  Ehrenbreitstein  nach  Siegburg
und  von  Neuß  nach  Düren,  sowie  zur  Vervollständigung  ihrer  Betriebsmittel
und  Betriebs=  Einrichtungen  die  Emission  weiterer  neuer  Stammaktien  zum  Betrage
  von  fünf  Millionen  Thaler  zu  gestatten,  will  Ich  mit  Bezugnahme  auf
§.  2.  des  Nachtrages  zum  Statut  der  Rheinischen  Eisenbahngesellschaft  vom
18.  März  1867.  zu  diesem  Antrage  hierdurch  die  Genehmigung  mit  der  Maaßgabe
  ertheilen,  daß  die  neu  zu  kreirenden  Aktien  zum  Stimmrecht  in  der  Generalversammlung
  nur,  soweit  sie  voll  eingezahlt  sind,  berechtigen.  Die  Aktien,
welche  nebst  Dividendenscheinen  und  Talons  nach  dem,  dem  oben  bezeichneten
Statutnachtrage  beigefügten  Schema  auszufertigen  sind  haben  vom  1.  Januar
ku  ab  an  der  Dividende  des  Rheinischen  Eisenbahn-Unternehmens  Theil  zu
nehmen.

Dieser  Erlaß  ist  durch  die  Gesetzsammlung  zu  veröffentlichen.
Berlin,  den  12.  Dezember  1868.

Wilhelm.
Gr.  von  Itzenplitz.

An  den  Minister  für  Hw,  Gewerbe  und
öffentliche  Arbeiten.

Redigirt  im  Büreau  des  Staats-Ministerlums.
Berlin,  gedruckt  in  der  Königlichen  Geheimen  Ober-  Hofbuchdruckerei
(R.  v.  Decker).