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oder selbst als Darlehnsgeber die Valuta durch Hergabe von Vereins-Pfandbriefen
(§. 1.) entrichtet.
Zur Förderung beider Geschäfte ist es Aufgabe des Vereins, einen Markt
für den Umsatz städtischer Hypothekenpapiere, eine Börse resp. Umschlagstermine,
in denen Nachfrage und Angebot sich konzentriren, einzurichten und zu befördern.
K. 3.
Als Mitglieder des Vereins werden nur Eigenthümer eines in den Städten
Danzig, Marienwerder, Elbing, Graudenz und Thorn belegenen städtischen bebauten
Grundstückes ausgenommen. Die Mitgliedschaft ist nicht davon abhängig,
daß der Eintretende die Hülfe des Vereins in Anspruch nimmt und daß er
nass auf sein Grundstück ein Pfandbriefsdarlehn des Vereins nachsucht
und erhält.
Milglieder.
Die Meldung zum Eintritt in den Verein geschieht bei der Direktion Dereu Beitritt.
desselben unter Einzahlung eines Eintrittsgeldes von zwei Thalern.
Ueber die Aufnahme entscheidet die Direktion) verweigert sie dieselbe, so
hat der sich Meldende den Rekurs an den Aussichtsrath.
à freiwilliger;
Wer ein mit Vereins-Pfandbriefen beliehenes Grundstück erwirbt, muß v. nothwentizur
Vermeidung einer Kündigung und Lösung des Schuldverhältnisses in einer
gPrrchtlich oder notariell vollzogenen Urkunde (Expromissions-Urkunde) seinen
eitritt und seine Uebernahme der Pfandbriefsschuld und aller Pflichten gegen
den Verein als seine persönliche Schuldverbindlichkeit erklären.
Diese Urkunde ist binnen 28 Tagen nach dem Erwerbe des Grundstückes
der Direktion des Vereins zu überreichen. Die Zahlung eines Eintrittsgeldes
darf in diesem Falle nicht verlangt werden.
F. 4.
Jedes Mitglied ist verpflichtet:
ger.
Pflichten der
Mitglieder im
a) einen laufenden jährlichen Beitraf, der auf das Kalenderjahr zwei Thaler Allgemeinen.
i
beträgt, auf Erfordern der Direktion zu Verwaltungskosten zu bezahlen,
b) jede auf dasselbe gefallene Wahl als Mitglied oder Stellvertreter zum
Aufsichtsrathe, als Deputirter zur Generaldeputation anzunehmen, wenn
dasselbe in gleicher Weise nicht bereits innerhalb der letzten drei Jahre
thätig gewesen ist,
„P) Aufträge der Direktion resp. des Aufsichtsrathes, betreffend Ermittelungen
( 10. 12. 21.) und gutachtliche Acußerungen, anzunehmen und zu
erledigen.
Ueber den Betrag des Eintrittsgeldes und des Jahresbeitrages hat kein
Nitglied, sofemn es nicht die Kredithülfe des Vereins in Anspruch nimmt und
chält, irgend eine Zahlung, unter welcher Bedingung es auch sei, zu leisten.
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