nommene "Troeltsch schreibt gerade mit Bezug auf das
heutige Friedensproblem: Die Staaten „müssen den
eigenen naturhaften Lebenswillen begrenzen im Interesse
der Lebensmöglichkeit des Kultursystems überhaupt“;
und ferner: „Die staatliche Selbstbegrenzung
bedeutet... die Teilnahme und Einfügung in die große
geistige Kulturgemeinschaft vorbehaltlich der Möglichkeit,
selbst einen lebendigen und schaffenden Anteil
an ihr zu nehmen und die Grundlagen für eine solche
Anteilnahme gesichert zu haben.... Ihre Forderungen
im großen und ganzen sind jedermann deutlich: sie
heißen eine. dem Gehalt und wahren Bedürfnis entsprechende
Gestaltung der eigenen [Kultur-] Machtstellung,
ehrliche Anerkennung der Lebensbedürfnisse
anderer Nationen und Rücksicht auf die Lebensmöglichkeit
unseres abendländischen Kultursystens überhaupt.“
‘* Damit sind zugleich die aus dem berechtigten
Eigeninteresse entstehenden Einschränkungen und Bedingungen
angegeben. Nur eine wirksame Achtung
vor unserer eigenen Kultur von seiten der Gegner —
die wirtschaftliche ist vor allem gemeint — kann uns
verpflichten, der fremden keine Fesseln anzulegen.
Wollten die Feinde ihre halb von der Verzweiflung,
halb vom brutalen Egoismus eingegebene Absicht verwirklichen
und auch nach dem Kriege fortfahren,
Deutschland vom Weltverkehr abzuschnüren, was tief
unsittlich sein würde, so hätte Deutschland das Recht,
im Frieden durch Gegenmaßregeln auf dem gleichen
Gebiete Vorkehr zu treffen, mögen sie auch an sich
mit der Idee der Kulturgemeinschaft nicht im Einklang
stehen.