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hätten, jetzt nur umsomehr eine Sache der Unmöglichkeit sei, da
vielmehr jeder Versuch der Durchführung nur zur Erneuerung von Aufruhr
und Zwietracht führen müsse. Erweist sich freilich gegen diese
Vorstellungen, welche man dadurch noch um so wirksamer zu machen
hofft, dafs man zugleich darauf aufmerksam machen will, wie die
alten Beschwerden der Nation wider den geistlichen Stand noch
immer der Erledigung harren‘), die Majorität am Reiechstage
taub, so bleibt als letztes Mittel nur der Protest übrig; man vereinige
sich, wird vorgeschlagen, in diesem Falle den Abschied nicht
zu besiegeln, vielmehr von demselben an den Kaiser, an ein freies
Konzil oder an wen oder was es immer sei, zu appellieren. Und
sollte selbst kein einziger anderer Stand an der Appellation teilnehmen
wollen, so soll Nürnberg ganz allein für sich protestieren,
damit doch der Kaiser von dem Stand der Dinge wenigstens auf
diesem Wege berichtet werde; zugleich aber soll man die Appellation
im Reiche an verschiedenen Orten anschlagen lassen ?).
Dieser letzte Vorschlag, dafs unter Umständen Nürnberg ganz
allein appellieren solle, erschien dem Rate der Stadt als ein zu
bedenkliches Wagestück; im übrigen aber nahm er den Ratschlag
wenigstens als allgemeine Norm für die Vertreter Nürnbergs in
Speier aı.?).
N) Vgl. das Schreiben der Stadt an Baumgärtner vom 30. Juni (als Antwort
auf die beiden fehlenden Relationen B.'s): es bedünke die Stadt, dieweil
die vorigen Reichsabschiede besagten, dafs auch die grolsen Beschwerungen
der Weltlichen wider die Geistlichen vorgenommen werden
sollten, dals dieser Punkt auch zu einem „Gegenfeuer“ gebraucht und an
die Hand genommen werde.
2) Konzept im Nürnberger Kr. A., bezeichnet als „Fertigung auf
den 1. Artikel kaiserlicher Majestät Instruktion“. Überschrift: „Wie meine
Herren ihre Gesandten fertigen mochten zu Verhinderung oder Anstellung
der Vollziehung des Lutherischen Mandats zu Wormbs ausgegangen zu
handeln“.
9) Laut der Schlufsnotiz des Ratschlags: „Obgeschriebener Ratschlag ist
Dienstag 3. Juli 1526 bei E. E. Rate gehört. Die haben ihnen den (aufserhalb
dessen, dafs die Appellation in meiner Herren Namen allein geschehen sollte)
gefallen lassen. Und ob es zu der Appellation gelangen würde, das sollen
die Gesandten zuvor mit notdürftigem Bericht an meine Herren schreiben
und deren Bescheid erwarten“. Eine noch vom 3. Juli datierte Aufzeichnung
des Ratsprotokolls besagt ferner, dafs es zwar nicht wohl möglich sei, den
Gesandten gegenwärtig eine „beständige Abfertigung* zu geben, bevor
man nicht die Praktiken und Handlungen, wie sich die ereignen, vernommen
habe. Jene sollen daher dieselben E. E. Rat ohne Ansehung der
Kosten melden und weiteren Bescheids warten; damit sie sich indefs desto