242 .I. Privatrecht. D. Famillenrecht.
mittelung der Vergütung bei Enteignungen; Rücksicht auf
frühere Kaufpreise. XVIII, 150. d) Richteramtliche Würdigung
der Schäpungen XVIII, 393. e) Richterliches Ermessen
bei abweichendem Gutachten der Schätzer. XVIII, 11.
) Nachlagen zum Expropriationsverfahren. XVIII, 336.
g) Summarischer Charakter des Zwangsabtretungsverfahrens.
XVIII, 384. h) BZeitpunkt des Einspruchs gegen die Zumuthung
theilweiser Abtretung. XVIII, * 59. i) Gerichtsstand
des Eisenbahnfiskus in Expropriationssachen. XVIII, 93.
6) Obligativnen aus Staats= Cund Kirchen-)
Rechtsverhältnissen. a) Ist der Staat entschädigungspflichtig,
wenn ein neues Gesetz bisherige Privatrechte aufhebt?
XI 328. b) Entschédigungsforderungen für gesetzlich
aufgehobene Rechte. XV, 26. XVIII, »57. e) Insonderheit
bezüglich eines aufgehobenen Jagdrechts. XVIII, 57.
d) Recht auf Nachzahlung verfallener, dem Staat obliegender
Alimente. XIV, 174. (Ueber die Baulast s. oben B. 14.)
D. Familienrecht.
Von der Ehe.
1) Von Eingehung und dem Rechtsbestande
der Ehe. a) Statutenkollision in Bezug auf Sponsalien;
Erforderniß der Eingehung vor Gericht. XIII, 236. d)
Ueber das Verhältniß des ansbach. Provinzialrechts zu dem
preuß. Landrechte bezüglich der Form der Sponsalien-, Eheund
Erbverträge. XX, 357. c) Rückfallsbestimmungen in
Heirathsverträgen. XX, 81. d) Cheberedungen unter Juden
nach bayr. Rechte. XIV, 412. e) Beweis der Verehelichung
unter Juden durch Rabbinats-Urkunden. XV, 317.
1) Berechtigt eine von der Braut erlittene Nothzucht den
Bräutigam zum Rücktritt vom Ehegelöbniß? (Pr. Recht).
XX,. 360. g) Ebenbürtigkeit (Standesgemäßheit) der Ehen
zischen Personen des hohen und niedern Adels. XI, 166,
2) Von der Ehescheidung und Ehenichtigkeit.
a) Ehenichtigkeitsklage wegen verheimlichrer Schwangerschaft
von einem Dritten; Beweislast; Einreden. IX, 222. b) Klage
wegen Ehebruchs von Seite eines Ehegatten, der selbst die
Ehe gebrochen hat. XVII, 359. c) Beweis des Ehebruchs.
XIII, 231. d) Eideszuschiebung über Ebebruch. XVII, 168.
e) Austauschung von Küssen, als Kundgebung eines ehebrecherischen
Verhältnisses. XVII, 349. k) Ehrennachstellung,
als Scheidungsgrund nach Nürnberger Recht. XI, 390. 8)
Gefährliche Thätlichkeit durch einen Steinwurf, als Scheidungsgrund.
(Pr. Recht). XVII, 416. h) Anwendbarkeit