Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

2. Januar 18 5 Rihlr. Kurant. 
bezw. 1. Juli 
Georgs-Marien-VBergwerks- und Hüttenverein 
zu Osnabrück. 
* Erster (bis zehnter) Kupon 37 
z zur 75 
7“ Partial-Obligation 4% 3 
* 
—’ Inhaber empfängt die am totut 18. . fälligen halbjährigen 2# 
Zinsen mit 33 
5 fünf Thalern (Nummer des Kupons.) S. 
s bei der Norddeutschen Bank in Hamburg oder bei der Vereinskasse auf 23 
* der Georgs-Marienhütte. r 
Georgs-Marien-Bergwerks= und Hüttenverein. v 
(Faksimile der Unterschrift der beiden Mitglieder des Vorstandes und Signatur 
eines Kontrolbeamten.) 
Talon 
zu der 
Partial-Obligation ##.#4 
der 
Anleihe des Georgs-Marien-Bergwerks- und Huͤttenvereins zu Osnabrück 
von 
siebenhundert Tausend Thalern, 
vom#eee 18. 
zu fünf Prozent pro anno verzinslich. 
Inhaber empfängt nach Fälligkeit des letzten Zinskupons gegen Rückgabe 
dieses Talons kostenfrei weitere halbsährige Zinskupons und einen neuen Talon 
bei der Norddeutschen Bank in Omüe )oder nach vorgängiger schriftlicher An- 
meldung bei der Vereinskasse auf der Georgs-Marienhütte. 
egen des Verfahrens beim Verluste dieses Talons vergl. Nr. X. der 
Haupt-Schuldverschreibung. 
Georgs--Marien-Bergwerks= und Hüttenverein. 
(Faksimile der Unterschrift der beiden Mitzlieder des Vorstandes und Signatur 
eines Kontrolbeamten.) 
  
(Nr. 7577—7579.) (Nr. 7578.)
	        
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