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Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschreibung
sind auch die dazu gehörigen Zinskupons der späteren Fälligkeitstermine zurück-
zuliefern. Für die fehlenden Zinskupons wird der Betrag vom Kapitale ab-
ezogen.
gezog Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach
dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren,
vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zin-
sen, verjähren zu Gunsten des Kreises.
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld-
verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts = Ordnung
Theil I. Titel 51. . 120. sequ. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Kempen.
Zinskupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll
demjenigen, welcher den Verlust von Zinskupons vor Ablauf der vierjährigen
Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten
Besitz der Zinskupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in
glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der
angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinskupons gegen Quittung
ausgezahlt werden.
Mit dieser Schuldverschreibung sind zehn halbjährige Zinskupons bis
zum Schlusse des Jahres 18.. auegegeben. Für die weitere Zeit werden
Zinskupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.
Die Ausgabe einer neuen Zinskupons Serie erfolgt bei der Kreis-
Kommunalkasse zu Kempen gegen Ablieferung des der älteren Zinskupons- Serie
beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung
der neuen Zinskupons- Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern
deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der
Kreis mit seinem Vermögen.
Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter-
schrift ertheilt.
Kempen, den 1n 18.
Die ständische Finanzkommission des Schildberger Kreises.
Pro-