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(Nr. 7586.) Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung der von der „Nord-
deutschen See- und Flußversicherungs-Aktiengesellschaft“ zu Stettin be-
schlossenen Ausdehnung des Gegenstandes der Unternehmung auf die
Uebernahme von Versicherungen gegen die Gefahren des Landtransportes.
Vom 2. Februar 1870.
D. Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 24. Januar
1870. den in der notariellen Verhandlung vom 29. November v. J. verlaut-
barten Beschluß der „Norddeutschen See- und Flußversicherungs-Aktiengesellschaft“
zu Stettin, betreffend die Ausdehnung des Gegenstandes der Unternehmung auf die
Uebernahme von Verficherungen gegen die Gefahren des Landtransportes, zu
genehmigen geruht.
Der Allerhöchste Erlaß nebst dem genehmigten Beschlusse wird durch das
Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin bekannt gemacht werden.
Berlin, den 2. Februar 1870.
Der Minister für Handel) Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Im Auftrage:
Moser.
(Nr. 7587.) Bekanntmachung, betreffend dic Allerhöchste Genehmigung des revidirten Statuts
des „Aplerbecker Aktienvereins für Bergbau““ zu Dortmund. Vom-
2. Februar 1870.
D. Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 24. Januar
1870. das revidirte Statut des „Aplerbecker Aktienvereins für Bergbau“ zu
Dortmund vom 19. Oktober 1869. zu genehmigen geruht.
Der Allerhöchste Erlaß nebst dem revidirten Statute wird durch das Amts-
blatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg bekannt gemacht werden.
Berlin, den 2. Februar 1870.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Im Auftrage: ·
Moser.
Redigirt im Büreau bes Staats-Ministeriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei
(R. v. Decker).