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(Nr. 7594.) Allerhöchster Erlaß vom 9. Februar 1870., betreffend die Erhebung der Schif.
fahrtsabgaben in der Stadt Tolkemitt im Kreise Elbing.
J. habe den mit Ihrem Berichte vom 5. Februar d. J. eingereichten Tarif
zur Erhebung der Schiffahrtsabgaben in der Stadt Tolkemitt, Kreis Elbing,
Regierungsbezirk Danzig, vorbehaltlich einer Revision von fünf zu fünf Jahren
„genehmigt und sende Ihnen denselben hierbei vollzogen zur Veröffentlichung durch
die Gesetz. Sammlung zurück.
Berlin, den 9. Februar 1870. ç
Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Camphausen.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten und den geinanzminister.
Tarif
zur
Erhebung der Schiffahrtsabgaben in der Stadt Tolkemitt) Kreis Elbingq)
Regierungsbezirk Danzig. «
Vom 9. Februar 1870.
Es wird entrichtet:
I. von allen Fahrzeugen von einer Schiffslast und darüber Trag.Se.] D
fähigkeit, mit Ausnahme der Fischerkähne, für jede Schiffslast:
1) wenn sie leer sind oder nur Ballast führen,
beim Eingangen 1
beim Aussangeeeg . . ... 1
2) wenn sie nur mit Steinen, Holz, Faschinen, Ziegeln,
Töpfer= oder Böttcherwaaren beladen sind,
beim Eingungenn . . . . . . . . . .. 2
beim Ausgangeeggg ... .. . .... 2
3) wenn sie ganz oder theilweise mit anderen Gegenständen
beladen sind,
beim Einganeegg . .. 2
beim Ausgangggggg ... .. .... 2
II. von allen Fahrzeugen unter einer Schiffslast Tragfähigkeit,
leeren oder beladenen,
beim Einganggeeenn . . .. .6
beim Ausganggagagaaaa . . . . . . .. . 6
(Nr. 7594.) III. von
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