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Provinz Posen, Regierungsbezirk Posen.
Obligation
des
Schrodaer Kreises
Littr. —iee-e.
über
........... .ThaletPreußifch-Kuraut,
II. Emission.
Auf Grund der unterm ....... . . ... . .. enehmigten Kreistagsbeschlüsse vom
3. November 1868. wegen Aufnahme einer Schuld von 32,000 Thalern bekennt
sich die ständische Kommission für Chaussee= und Eisenbahnbauten des Schrodaer
Kreises Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des
Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von. Thalern
Preußisch Kurant, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf
Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 32,000 Thalern geschieht vom
Jahre 1870. ab allmälig aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds
von wenigstens Einem Prozent jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilg-
ten Schuldverschreibungen. -
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1870. ab in dem Mo-
nate September jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den
Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch
umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die ge-
kündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben,
Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung er-
folgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung ersogt Lche,
drei, zwei und Einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte der
Königlichen Regierung zu Posen, sowie in der Posener Zeitung, dem Staatsan-
zeiger und dem Dziennik Poznanski.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird
es in halbjährlichen Terminen, am 1. April und am 1. Oktober, von heute an
gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück.
gebe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung,
ei der Kreis-Kommunalkasse in Schroda, und zwar auch in der nach dem
Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. M
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