Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

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bei der Kreis-Kommunalkasse in Quedlinburg, und zwar auch in der nach dem 
Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. 
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschreibun 
sind auch die dazu gehörigen Zinskupons der späteren Fälligkeitstermine zurück- 
zuliefern. Für die fehlenden Zinskupons wird der Betrag vom Kapitale ab- 
ezogen. 
*# Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem 
Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innethhels vier Jahren, vom 
Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen, 
verjähren zu Gunsten des Kreises. 
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld- 
verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichtsordnung Theil I. 
Titel 51. S# 120. sedq. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Quedlinburg. 
Zinskupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll 
demjenigen, welcher den Verlust von Zinskupons vor Ablauf der vierjährigen 
Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz 
der Zinskupons durch Vorzeigung der Schuldverschrelbung oder sonst in glaub- 
hafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemel- 
deten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinskupons gegen Quittung ausgezahlt 
werden. 
Mit dieser Schuldverschreibung sind . halbjährige Zinskupons bis zum 
Schlusse des Jahres 1874. ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zinskupons 
auf fünfjährige Perioden ausgegeben. 
Die Ausgabe einer neuen Zinskupons-Serie erfolgt bei der Kreis-Kom- 
munalkasse zu Quedlinburg gegen Ablieferung des der älteren Zinskupons-Serie 
beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der 
neuen Zinskupons- Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung) sofern deren 
Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. Z 
Lur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis 
mit seinem Vermögen. 
heil Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift 
ertheilt. 
Quedlinburg, den 18. 
Die ständische Kreiskommission für den Chausseebau 
im Ascherslebener Kreise. 
Pro-
	        
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