Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

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(Nr. 7615.) Bestätigungs-Urkunde eines Nachtrages zum Statut der Bergisch- Märkischen 
Eisenbahngesellschaft, betreffend die Erhöhung des Stammaktien-Kapitals 
auf 50 Millionen Thaler. Vom 26. Februar 1870. 
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. 
Nachdem die Vertretung der Bergisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft auf 
Grund der ihr von den betreffenden Generalversammlungen der Aktionaire er- 
theilten Vollmachten beschlossen hat, Behufs Ausführung der in dem beifolgen- 
den Nachtrage zum Statut der Gesellschaft bezeichneten Erweiterungs- und Er- 
gänzungsbauten, sowie Behufs oschaffung von Betriebsmitteln das Stamm- 
aktien. Kapital von 25 auf 50 Millionen Thaler, also um 25 Millionen Thaler 
2 erhöhen, wollen Wir diesem Nachtrage zu dem Statut der Gesellschaft die er- 
etene landesherrliche Genehmigung hierdurch ertheilen. 
Die gegenwärtige Urkunde ist nebst dem Statutnachtrage durch die Gesetz- 
Sammlung bekannt zu machen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 26. Februar 1870. 
(L. S§.) Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Leonhardt. Camphausen. 
Nachtrag 
zum 
Statut der Bergisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft, betreffend 
die Erhöhung des Stammaktien-Kapitals um den Betrag von 
25 Millionen Thaler. 
S. 1. 
Das StammaktienKapital der Bergisch-Märkischen Eisenb ellschaft 
wird zur mheilweisen Beschaffung derjenigen Geldmittel, welche zur Ausführung, 
beziehungsweise Vollendung der konzessionirten Erweiterungen des Herisch-Mär- 
kischen Eisenbahn-Unternehmens, insbesondere einer Eisenbahn von Düsseldorf über 
Ratingen, Kettwig, Werden, im Ruhrthal aufwärts über Schwerte, Arnsberg, 
Meschede, Westwich bis Warburg nebst Zweigbahnen von Kettwig nach 1 
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