Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

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KC. 11. 
Den Inhabern von Prioritäts-Obligationen steht der Zutritt zu den 
Generalversammlungen frei, jedoch haben sie als solche nicht das Recht, sich an 
den Verhandlungen oder Abstimmungen zu betheiligen. 
Zu Urkund dieses haben Wir das gegenwärtige Privilegium Allerhöchst- 
eigenhändig vollzogen und unter dem Königlichen Insiegel ausfertigen lassen, 
ohne jedoch dadurch den Inbabern der Prioritäts. Obligationen in Ansehung ihrer 
Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staats zu geben oder Rechten 
Dritter zu präjudiziren. 
Das gegenwärtige Privilegium ist durch die Gesetz. Sammlung bekannt 
zu machen. 
Gegeben Berlin, den 26. Februar 1870. 
(L. S.) Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Leonhardt. Camphausen.
	        
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