Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

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versität  auf  Mariä  Lichtmeß  1558  (2.  Februar)  feierlich  eröffnet
werden.  Von  der  theologisch-politischen  Bedeutung,  die  Jena  seit
des  Flacius  dortiger  Wirksamkeit  als  Hochburg  der  strengsten
lutherischen  Orthodoxie  erhielt,  war  schon  an  seiner  Stelle  die
Rede.  Auch  zu  Crell  stand  Jena  in  Opposition.

Das  Lebender  Studenter  ließ  zwar  infolge  der  Wiedererweckung
  der  klassischen  Studien  und  infolge  der  Reformation
bei  vielen  einen  rühmenswerten  Fleiß  bemerken,  aber  daneben
florierten  doch  die  alten  Mißbräuche  des  Pennalismus  und  die
Laster  des  Trunkes  und  der  Rauflust.  Welchen  Unfug  mußte
der  von  irgend  einer  Schule  kommende  „Pennal“  von  den  ihm
schon  vor  der  Stadt  auflauernden  älteren  Kommilitonen  erdulden!
Und  wenn  dann  der  Pennalstand  vorbei  war,  der  nach  den  Vorschriften
  eines  höchst  mysteriösen  Komments  1  Jahr  6  Wochen
6  Tage  6  Stunden  und  6  Minuten  dauerte,  dann  erfolgte  das
sog.  „Deponieren“  oder  „Abhobeln“,  wobei  dem  zu  Deponierenden
  mit  hölzernem  Beil,  Hobel,  Säge,  Kamm,  Schere,  Raspel  mit
Ohrlöffel,  Bohrer  und  Rasiermesser,  alles  dies  in  riesigen  Dimensionen,
  erbarmungslos  zugesetzt  wurde;  selbstverständlich  wurde
hierbei  maßlos  getrunken.  Der  glücklich  Deponierte  hieß  nun
Schorist,  vielleicht  von  Scheren  abzuleiten,  weil  er  ein  Geschorener
war  und  nun  auch  andere  scheren  konnte.  Neben  dem  Pennalismus
machte  sich  eine  unerhörte  Rauflust  breit,  der  es  auf  Mord  und
Totschlag  nicht  weiter  ankam.  Im  Mai  1545  erschien  deshalb  ein
Edikt  des  Herzogs  Moritz,  daß  hinfort  die  Leipziger  Studenten
und  Handwerksburschen  kein  schädlich  Gewehr,  d.  h.  keine  Degen
mehr  tragen  dürften,  auch  sich  nicht  bei  nächtlicher  Zeit,  d.  h.
im  Sommer  nach  9,  im  Winter  nach  8  Uhr  ohne  dringende  Geschäfte
  auf  den  Gassen  ohne  Licht  betreten  lassen  sollten.  Daß
man  auch  in  Wittenberg  rasch  mit  „schädlichem  Gewehr“  bei  der
Hand  war,  beweisen  die  Aufzeichnungen  eines  dort  studierenden
Hildesheimers,  der  zu  und  kurz  nach  Michaelis  1516  drei  erstochene
Studenten  namhaft  zu  machen  weiß.  Ferner  scheint  nach  unserem
Empfinden  dem  so  gearteten  Bruder  Studio  modische  Putzsucht  gelegen
  zu  haben.  Aber  dem  war  doch  nicht  so.  Fürstliche  Mandate
machten  sich  zur  Zeit  des  Hosenteufels  notwendig,  weil  die  Studen-Sturmhoefel,

  Ceschlchte  der  sächlischen  Lante.  12