Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

— 239 — 
D. 
Dividendenschein 
Stamm- ate —ire- 
der 
Breslau-Warschauer Eisenbahngesellschaft 
(Preußische Abtheilung). 
Der Inhaber dieses Scheines efängt gegen Einlieferung desselben die 
auf obige Aktie fallende Dividende für das Jahr deren Betrag vom 
Verwaltungsrathe bekannt gemacht werden wirg- 16 
. .. den . . ten ............ . .. 18.. 
Der Verwaltungsrath der Breslau-Warschauer Eisenbahngesellschaft. 
(L. S.) (Faksimile von zwei Unterschriften.) 
Eingetragen in das Dividendenschein · Register 
22224 
nieshe des Beamten.) 
Dieser Dividendenschein wird unguͤltig, 
wenn der darauf zu erhebende Betrag inner- 
halb vier Jahren nach dem öffentlich bekannt 
gemachten Fälligkeitstermine nicht erhoben ist. 
Dalon 
zur 
Stamm-Aktie W. 
der 
Breslau-Warschauer Eisenbahngesellschaft 
(Preußische Abtheilung). 
Der Inhaber dieses Talons empfängt im Jahre. gegen Einlieferung 
desselben die zu der vorbezeichneten Aktie auszufertigenden Dividendenscheine für 
die Jahre bis. inklusive. 
............... ,den..fm18.. 
Der Verwaltungsrath der Breslau-Warschauer Eisenbahngesellschaft. 
(L. S.) (Faksimile von zwei Unterschriften.) 
(Nr. 7623.) F.
	        
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