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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
JNr. 18.
(Nr. 7627.) Geset), betreffend die Deckung der im Jahre 1870. erforderlichen Ausgaben zur
weiteren Vervollständigung und besseren Ausrüstung von Staatseisen-
bahnen. Vom 7. März 1870.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen re.
verordnen, mit Zustimmung beider Häuser bes Landtages, was folgt:
S. 1.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten ist ermächtigt,
zur Bestreitung der im Jahre 1870. erforderlichen Ausgaben für weitere Ver-
vollständigung und bessere Ausrüstung von Staatseisenbahnen:
I. Westphälische Eisenbahn:
1) für die Erweiterung der Werkstätten zu Paderborn
45,000 Rthlr. — Sgr. — Dff.
2) für die Anlage eines zweiten polygonalen
Lokomotivschuppens auf dem Bahnhofe
Paderbrn 570000 — —
3) zur Vermehrung der Betriebsmittel um
73 bedeckte und 150 offene Güterwagen,
sowie 12 Personenwagen 267,598 2 9
Summa I. = 369,598 Rthlr. 2 Sgr. 9 Df.
II. Saarbrücker Eisenbahn:
1) für Erweiterung des Bahnhofes zu St. Johann
8 huhofcsz 100,000 Rthlr. — Sgr. — Pf.
2) fur Erweiterung der Station Louisenthal 17,500 - — —
3) zur Vermehrung der Betriebsmittel um
50 offene Guͤterwagen, 20 Personen-
wagen und 2 Lokomotiven 14505 — —
Summa II. — 228,950 Rthlr. — Sh. — Pf.
33 Han-
Jahrgang 1870. (Nr. 7627.)
Ausgegeben zu Berlin den 30. März 1870.