Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

279 — 
Schema O. 
Preußische Central-Bodenkredit- Aktiengesellschaft 
Dividendenschein AM. . . . . 
zur 
Aktie #. 4 . 
zahlbar spätestens am 1. Juli 18.. laut näherer Bekanntmachung 
Berlin, den . .ten . ... ... .. . .. 18.. 
Der Präsident. Der Verwaltungsrath 
(Unterschrift in Faksimile (Unterschrift eines Mitgliedes in Faksimile.) 
Eingetragen im Register sub Fol. 
.. ungültig und die 
Der Kontrolbeamte 
(Unterschrift.) 
len 2222 22222 222 
darauf zu erhebende Dividende alsdann der Gcsciichast — (Artikel 20. 
Dieser Schein ist nach dem 
(Auf der Räückseite Französische Uebersetzung.) 
des Statuts). 
Schema D. 
Preußische Central-Bodenkredit-Aktiengesellschaft 
DTDalon 
zu dem 
Dividendenbogen der Aktie 419 
zehn Jahren und 
gen dessen Rückgabe nach 
GEellschnst Divibehdenscheine für fernere zehn 
Inhober dieses Talons empfängt 
vorgängiger Bekanntmachung der 
ahre nebst einem neuen Talon, soweit nicht ein Widerspruch nach Artikel 20 
18. 
Der Verwaltungsrath. 
des Statuts zu berücksichtigen ist. 
Berlin, den . .ten .. . . . . . . .. 
Der Präsident. - 
(Unterschrift eines Mitgliedes.) 
(Unterschrift.) 
Eingetragen im Register sub Fol 
Der Kontrolbeamte. 
(Unterschrift.) 
Auf der Rückseite Französische Uebersetzung.) 
37° 
(Nr. 7634.) 
Schema I.
	        
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