Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

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Schema B. 
Talon 
zu der 
fünfprozentigen Prioritäts-Obligation 
der 
Magdeburg-Halberstaͤdter Eisenbahngesellschaft 
st 
—s-t.–ote.dh 
Inhaber empfängt gegen diesen Talon zu der fünfprozentigen Prioritäts- 
Obligation der Magdeburg Halberstädter Eisenbahngesellschaft .. . .. die 
..ie Serie Zinskupons u die Jahre 18. bis 18..), sofern dagegen Seitens 
des als solchen legitimirten Inhabers der Obligation bei dem Gesellschafts- 
Direktorium vorher kein schriftlicher Widerspruch eingegangen ist. Im Falle 
solchen Widerspruchs werden die Kupons zum Depositorium des Königlichen 
Stadt- und Kreisgerichts zu Magdeburg gebracht und die streitenden Interessenten 
über den unter ihnen streitigen Anspruch auf den Rechtsweg verwiesen. 
Magdeburg, den . .ten .. . . ... 18.. 
Direktorium der Magdeburg Halberstädter Eisenbahngesellschaft. 
(Drei Unterschriften in Faksimile.) 
(Trockener Stempel.) 
Kontrole Fkol. (Unterschrift.) 
.. ier Zinskupon 
zur 
fünfprozentigen Prioritäts-Obligation 
der 
Magdeburg-Halberstädter Eisenbahngesellschaft 
* 
....... ThalerSilbergroschenPfennigehatJnhaberdieses 
vom...·......... ab in Magdeburg aus unserer Gesellschaftskasse zu erheben. 
Dieser Kupon wird ungültig und werthlos, wenn er nicht binnen vier Jahren 
nach der Verfallzeit zur Zahlung präsentirt wird. 
Magdeburg, den 11 .. 18. 
Direktorium der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahngesellschaft. 
(Drei Unterschriften in Faksimile.) 
(Trockener Stempel.) 
Kontrole Fol. . . .. . (Namie.) 
  
Redigirt im Bureau des Staats-Ministeriume. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Gebeimen OberHofbuchdruckerei 
R Deder).
	        
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