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S. 3.
Als Entschädigung hierfür resp. als vorläufige Verzinsung des im §. 7.
stipulirten später zahlbaren Kaufpreises zahlt die Oberschlesische Eisenbahngesellschaft
aus dem statutmäßigen Reinertrage ihres Unternehmens den Inhabern der Stamm-
und Stamm Prioritätsaktien der Wilhelmsbahn eine feste, den Vorzug vor der
Dividende der Stammaktien und der künftig etwa zu konzessionirenden Prioritäts-
Obligationen der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft genießende jährliche Rente
von Kiuf Prozent des Nominalbetrages der Wilhelmsbahn= Stamm- und Stamm.
Prioritätsaktien.
Die Zahlung der Rente erfolgt gegen Rückgabe des den Aktien beige-
fügten Dividendenscheines des betreffenden Jahres in Ratibor, Breslau, Berlin
und an den sonst von der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft zu bestimmenden
Zahlstellen und wird am 1. April des nächstfolgenden Jahres — also zuerst am
1. April 1871. — fällig.
Nach Einlösung der jetzt ausgegebenen Dividendenscheine sollen Zinskupons
und Talons nach dem beigefügten Formulare ausgehändigt werden, wonach dem-
nächst die Zahlung der jährlichen Rente in zwei halbjährigen Raten am nächst-
folgenden 1. Juli und 2. Januar erfolgt.
Dividendenscheine resp. Zinskupons, welche nicht innerhalb vier Jahren nach
dem Fälligkeitstermine zur Entgegennahme der Zahlung präsentirt werden, ver-
fallen ohne Weiteres zum Vortheile der Pensions= und Unterstützungskasse der
Wilhelmsbahn.
d. 4.
Die Oberschlesische Eisenbahngesellschaft offerirt hierdurch allen Aktionairen
der Wilhelmsbahn, welche bis zum 30. September 1872. von dieser Offerte
Gebrauch machen, den Umtausch einer Wilhelmsbahn- Stamm- oder Stamm-
Prioritätsaktie gegen eine mit fünf Prozent verzinsliche Prioritäts-Obligation
und die baare Hinzuzahlung von funfzehn Thalern für jede Einhundert Thaler
Nominalbetrag einer Wilhelmsbahn= Stamm- resp. Stamm Prioritätsaktie.
Durch diesen Umtausch, wobei ihr die umzutauschenden Aktien nebst den
noch nicht fällig gewordenen Dividendenscheinen resp. Zinskupons auszuhändigen
sind, tritt die Oberschlesische Eisenbahngesellschaft ohne Weiteres in die Rechte der
solchergestalt abgefundenen Aktionaire der Wilhelmsbahn.
Für die beim Umtausch) welcher in Ratibor, Breslau und Berlin statt-
finden wird, etwa nicht mit abgelieferten Dividenden- resp. Zinsscheine ist deren
oben bezeichneter Werthbetrag vom Aktionair an die Oberschlesische Eisenbahnge-
sellschaft zu vergüten.
Die von der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft auf diese Weise erwor-
benen Wilhelmsbahn-Aktien werden für immer außer Kurs gesetzt.
Die fünfprozentigen Zinsen der an Stelle der Wilhelmsbahn-Aktien tre-
tenden Prioritäts-Obligationen werden in halbjährlichen Raten gezahlt und zu-
nächst auf die der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft zufließenden Ueberschüsse
der Wilhelmsbahn, beziehungsweise auf die Dividende der von ihr erworbenen
Wilhelmsbahn-Aktien und, soweit diese Beträge zur Deckung der Zinsen nicht
(Tr. 7640.) 40“ aus.