Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

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zeitig  zur  Realisirung  eingehen,  werden  während  der  nächsten  zehn  Jahre  von  der
Königlichen  Direktion  der  Oberschlesischen  Eisenbahn  alljährlich  einmal  aeuuich
aufgerufen;  gehen  sie  aber  dessenungeachtet  nicht  spätestens  binnen  Jahresfrist
nach  dem  letzten  öffentlichen  Aufrufe  zur  Realisation  ein)  so  erlischt  ein  jeder
Anspruch  aus  denselben  an  das  Gesellschaftsvermögen,  was  unter  Angabe  der
Nummern  der  werthlos  gewordenen  Prioritäts-Obligationen  von  der  Direktion
öffentlich  bekannt  zu  machen  ist.
S.  S.

Die  Mortifikation  angeblich  vernichteter  oder  verlorener  Obligationen  erfolgt
im  Wege  des  gerichtlichen  Aufgebots  nach  den  für  das  Aufgebot  von  Privat.
Urkunden  geltenden  gesetzlichen  Bestimmungen.  Zinskupons  und  Talons  können
weder  aufgeboten,  noch  mortifizirt  werden)  jedoch  soll  demjenigen,  welcher  den
Verlust  von  Zinskupons  vor  Ablauf  der  Verjährungsfrist  (I.  2.)  bei  der  Königlichen
  Direktion  anmeldet  und  den  stattgehabten  Besitz  in  glaubhafter  Weise  darthut,
  nach  Ablauf  der  Verjährungsfrist  der  Betrag  der  angemeldeten  und  bis
dahm  nicht  zum  Vorschein  gekommenen  Zinskupons  gegen  Quittung  ausgezahlt
werden.

S.  9.

Die  in  den  §#.  4.  5.  und  7.  vorgeschriebenen  öffentlichen  Bekanntmachungen
erfolgen  durch  zwei  Breslauer  Zeitungen,  den  Preußischen  Staatsanzeiger  oder
die  Zeitung,  die  an  seine  Stelle  tritt,  und  durch  eine  auswärtige  Zeitung.

Zu  Urkund  dieses  haben  wir  das  gegenwärtige  landesherrliche  Privilegium
Allerhöchsteigenhändig  vollzogen  und  unter  Unserem  Königlichen  Insiegel  aus.-fertigen
  lassen,  ohne  jedoch  dadurch  den  Inhabern  der  Obligationen  in  Ansehung
ihrer  Befriedigung  eine  Gewährleistung  von  Seiten  des  Staats  zu  geben  oder
Rechten  Dritter  zu  präjudiziren.

Das  gegenwärtige  Privilegium  ist  durch  die  Gesetz  Sammlung  bekannt  zu
machen.

Gegeben  Berlin,  den  28.  März  1870.

(L.  S.)  Wilhelm.
Gr.  v.  Itzenplitz.  Leonhardt.  Camphausen.

(Nr.  7042)  42  Schema  l.