Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

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(Nr. 7657.) Allerhöchster Erlaß vom 11. April 1870., betreffend die Verleihung der fiskali- 
schen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis -Chaussee 
von Ziegenhals, im Kreise Neiße, bis zur Kreisgrenze bei Wackenau in 
der Richtung auf Neustadt O. S. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von dem Kreise 
Neiße, im Regierungsbezirk Oppeln, beabsichtigten Bau einer Chaussee von Ziegen- 
hals bis zur Kreisgrenze bei Wackenau in der Richtung uf Neustadt O. S. 
enehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Neiße das Expropriationsrecht 
für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur 
Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der 
für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. 
Zugleich will Ich dem genannten Kreise gegen Uebernahme der künftigen chaussee- 
mäßigen Unterhaltung der Straße das N# zur Erhebung des Chausseegeldes 
nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chaussee- 
#eld Tarff, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die 
efreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, 
wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, 
hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 
1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei= Vergehen auf die 
gedachte Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 11. April 1870. 
Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Camphausen. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche 
Arbeiten und den Finanzminister. 
——. 
(Nr. 7658.) Allerhöchster Erlaß vom 11. April 1870., betressend die Verleihung der fieka- 
lischen Vorrechte an den Kreis Polnisch-Wartenberg, im Regierungsbezirk 
Breslau, für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-Chaussec von 
Festenberg nach Kieferkretscham an der Chaussee von Medzibor nach Oele. 
Ne Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Kreis- 
Chaussee von Festenberg nach Kieferkretscham an der Chaussee von Medzibor nach 
Oels, im Regierungsbezirk Breslau, genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem 
Kreise Polnisch= Wartenberg das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee 
erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= 
(Nr. 7657—7659.) 49 und
	        
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