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Provinz Brandenburg, Regierungebezirk Potedam.
Zinskupon
zu der
Kreis-Obligation des Zauch Belziger Kreises
Litttr.
über Thaler zu 1½ Prozent Zinsen
über
. . . . .. Thaler . . . . Silbergroschen.
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe am
ten. und späterhin die Zinsen der vorkenannten Kreis- Obligation
für das Habbsahr vom . ... . . . . ... bis ....... . .. ... mit (in Buchstaben)
Thalern .... Silbergroschen bei der Kreis. Kommunalkasse zu Belzig.
Belzig, den . .ten ..... . ... 18..
Die ständische Kommission für den Chausseebau im Zauch-Belziger Kreise.
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetra
nicht innerbalb vier Jabren nach der Fälligkeit, vom Schlu r
des betreffenden Kalenderjahres an gerechnet, erboben wird.
Provinz Brandenburg, Negierungsbezirk Dotsdam.
Talon
zur
Kreis-Obligation des Jauch-Belziger Kreises.
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obli-
gation des Zauch-Belziger Kreises .
Littr. o uͤber .. .. . Thaler à fünf Prozent Zinsen
die ..ie Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der Kreis-
Kommunalkasse zu Belzig.
Belzig, den 1en 18.
Die ständische Kommission für den Chausseebau im Zauch-Belziger Kreise.
—— —ffl
(Nr. 7668.)