Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

— 380 — 
Provinz Brandenburg, Regierungebezirk Potedam. 
Zinskupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Zauch Belziger Kreises 
Litttr. 
über Thaler zu 1½ Prozent Zinsen 
über 
. . . . .. Thaler . . . . Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe am 
ten. und späterhin die Zinsen der vorkenannten Kreis- Obligation 
für das Habbsahr vom . ... . . . . ... bis ....... . .. ... mit (in Buchstaben) 
Thalern .... Silbergroschen bei der Kreis. Kommunalkasse zu Belzig. 
Belzig, den . .ten ..... . ... 18.. 
Die ständische Kommission für den Chausseebau im Zauch-Belziger Kreise. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetra 
nicht innerbalb vier Jabren nach der Fälligkeit, vom Schlu r 
des betreffenden Kalenderjahres an gerechnet, erboben wird. 
Provinz Brandenburg, Negierungsbezirk Dotsdam. 
Talon 
zur 
Kreis-Obligation des Jauch-Belziger Kreises. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obli- 
gation des Zauch-Belziger Kreises . 
Littr. o uͤber .. .. . Thaler à fünf Prozent Zinsen 
die ..ie Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der Kreis- 
Kommunalkasse zu Belzig. 
Belzig, den 1en 18. 
Die ständische Kommission für den Chausseebau im Zauch-Belziger Kreise. 
—— —ffl 
(Nr. 7668.)
	        
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