Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

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Gesetz= Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
Nr. 20—— 
  
(Nr. 7674.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationen 
des Pr. Eylauer Kreises im Betrage von 50,000 Thalern IV. Emission. 
Vom 2. Mai 1870. 
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. 
Nachdem von den Kreisständen des Pr. Eylauer Kreises auf dem Kreis- 
tage vom 11. August 1869. beschlossen worden, die zur Ausführung der vom 
Kreise unternommenen Chausseebauten erforderlichen Geldmittel, nach Aufnahme 
der Anleihen von 80,000 Thalern, 25,000 Thalern und 100,000 Thalern (Ge- 
setz= Samml. von 1865. S. 187., Gesetz Samml. von 1867. S. 301. und Gesetz- 
Samml. von 1868. S. 557.)) im Wege einer weiteren Anleihe zu beschaffen, 
wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände: zu diesem Zwecke auf 
jeden Inhaber lautende, mit Zinskupons versetene Seitens der Gläubiger un- 
kündbare Obligationen zu dem angenommenen Betrage von 50,000 Thalern aus- 
stellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der 
Schuldner etwas zu erinnern e#enen hat, in Gemäßheit des H. 2. des Gesetzes 
vom 17. Juni 1833. zur Ausstellung von Obligationen zum Betrage von 
5000 Thalern, in Buchstaben: funfzig tausend Thalern, welche in folgenden 
oints: 
5 40,000 Thaler à 500 Thaler, 
8,000 à l00o 
2,000 . à 20 
= 50,000 Thaler, 
nach dem anliegenden Schema auszufertt en, mit Hülfe einer Kreissteuer mit fünf 
Prozent jehrich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmmenden 
Folgeordnung jährlich vom Jahre 1875. ab mit wenigstens jährlich Einen rozent 
des gesammten Kapitals unter Zuwachs der Zinsen von den amortisirten S ldver- 
schreibungen zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere la Sherr- 
liche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Lahaber 
dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des 
Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist. 
Jahrgang 1870. (Nr. 7674.) · 52 Das 
Ausgegeben zu Berlin den 14. Juni 1870.
	        
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