Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

— 395 — 
Provinz Schlesien, Regierungsbezirk Ciegnitz. 
Obligation des Laubaner Kreises 
Litir...... „—— .. 
uͤber 
.. . . . . . . . .. Thaler Preußisch Kurant. 
Auf Grund der untten .. enehmigten Kreistagsbeschlüsse vom 
2. Dezember 1868. wegen Aufnahme einer Schuld von 60,000 Thalern bekennt 
sich die ständische Kommission für den Chausseebau des Laubaner Kreises Namens 
des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers un- 
kündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld vo# Thalern Preupisch 
Kurant, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf Prozent jährlich 
zu verzinsen ist. 
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 60,000 Thalern geschieht vom 
Jahre 187 1. ab allmälig innerhalb eines Zeitraums von 37 Jahren aus einem 
zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens Einem Prozent jähr. 
lich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen, nach 
Maaßgabe des genehmigten Tilgungsplanes. 
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das 
Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1871. ab in dem Monate 
Dezember jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den Til- 
gungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch 
umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die ge- 
kündigten Schuleverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, 
Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfol- 
gen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, 
zwei und Einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Preußischen Staats- 
anzeiger, in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Liegnitz, in dem Kreis- 
blatte des Laubaner Kreises und in einer zu Breslau erscheinenden Zeitung. 
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es 
in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an ge- 
rechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset. 
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück- 
abe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung, 
ei der Kreig Lommunckkass in Lauban oder anderen bekannt zu machenden 
nen und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgen- 
den Zeit. 
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschieibung 
Mr. 7677.) 53° sin
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.